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dcrt, »ach seinem Gutdünken zu arbeiten, se> hindert es die Anderen,Demjenigen Arbeit zu geben, der ihnen der rechte Mann dazu zusein scheint. Die Beurtheilung darüber, ob er sich dazu eignet, dieArbeit zu erhalten, kann ohne Zweifel den Arbeitgebern, deren In-teresse dabei so sehr in Anschlag kommt, ganz überlassen werden. Tuaffektirte Ängstlichkeit des Gesetzgebers, sie könnten die Arbeit einemungeeigneten Menschen anvertrauen, ist offenbar eben so ungehörigals drückend.

Die Anordnung einer langen Lehrzeit kann keine Sicherheitdafür gewähren, daß nicht oft unzulängliche Arbeit zum Verkaufausgcboten wird. Wenn dies geschieht, so ist gewöhnlich Betrugund Ungeschicklichkeit daranSchuld; gegen Betrug aber kann auch dielängste Lehrzeit keinen Schutz bieten. Ganz andere Verordnung"'sind nöthig, um diesem Mißbrauch abzuhelfen. Die Silberprobeauf Geschirr und die Stempel auf Leinen- und Wollcnzcug gebendem Käufer weit größeren Schutz, als irgend ein Lehrzeitgesctz. Aufjene sieht er in der Regel, niemals aber hält er es der Mühe werth,zu untersuchen, ob der Arbeiter eine siebenjährige Lehrzeit bestun-den habe.

Die Anordnung einer langen Lehrzeit hat nicht den Erfolg, dirjungen Leute zum Fleiße zu gewöhnen. Ein Gesell, der nach deinStück arbeitet, wird wahrscheinlich fleißig sein, weil er von der Aus-übung seines Fleißes einen Vortheil hat; ein Lehrling wird voraus-sichtlich fanl sein, und ist es fast immer, weil er kein unmittelbaresInteresse hat, eS nicht zu sein. In den niederen Geschäften bestehtder Reiz der Arbeit durchaus nur in dem Lohne derselben. Diesiggen, welche am Schnellsten in Stand gesetzt werden, die Reize der-selben zu kosten , werden auch am Schnellsten Geschmack daran si>^den, und sich frühzeitig an Fleiß gewöhnen. Ein junger Meistchfaßt natürlich für eine Arbeit Abneigung, wenn er lange Zeit kein"*Gewinn aus ihr zieht. Die Kinder, welche auf Kosten der öffeut- ;liehen Wohlthätigkeit in die Lehre gegeben werden, müssen in d"' !

Regel eine längere Reihe von Jahren, als üblich, darin bleiben, undwerden daher auch gemeiniglich Faulenzer und Taugenichtse. !

Lchrlingschaften waren bei den Alten durchaus unbekannt;jedem neueren Gcsctzbuchc aber machen die gegenseitigen Pflichten des