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ger sein, als er dermalen ist; es würde dieselbe Zunahme der Con-eurrenz den Gewinn der Meister und den Lohn der Arbeiter gleichsehr herabdrückcn, und Handwerke, Gewerbe und Geschäfte würdenalle dabei verlieren. Aber das Publikum würde dabei gewinnen,wenn hierdurch die Produkte jener viel wohlfeiler zu Markte kämen.
Gerade um dieses Sinken des Preiseö und, was daraus folgt,des Lohnes und Gewinnes durch Hemmung der freien Concurrcnz,die dazu führen würde, zu verhindern, sind alle Zünfte und die mei-sten Zunftgcsetzc eingeführt worden. Zur Errichtung einer Zunftbedurfte es in alten Zeiten an vielen Orten Europas keiner anderenAutoritär, als der der korporirtcn Stadt, in welcher sie eingerichtetwurde. In England war zwar auch ein Privilegium des KönigSnöthig; aber auf diese Prärogative der Krone scheint man mehrgehalten zu haben, um Geld von den Unterthanen zu erpressen, alsum die allgemeine Freiheit gegen solche drückende Monopole zuschützen. Wenn dem Könige eine Geldsumme gezahlt wurde, scheintdas Privilegium in der Regel gern bewilligt worden zu sein, undwenn eine Klasse von Gcwerbölcutcn es vorzog, ohne ein Privile-gium als Zunft zu handeln, so wurden solche unächte Gilden, wieman sie nannte, nicht immer ihrer Freiheiten beraubt, sondern nurgenöthigt, für die Erlaubniß, ihre usurpirtcn Privilegien auszuüben,jährlich eine Geldsumme an den König zu entrichten"). Die unmit-telbare Aufsicht über alle Zünfte und über die Ncrordnungcn, welchesie zum Behuf ihrer Verwaltung zu geben für gut fanden, gehörteder korporirten Stadt, in der sie sich befanden, und so weit sie >uZucht gehalten wurden, geschah dies gemeiniglich nicht durch denKönig, sondern von Seiten jener größeren Korporation, von der sienur Theile oder Glieder bildeten.
Die Regierung der korporirten Städte war durchaus in denHänden der Gewcrbslcutc, und eö lag offenbar im Interesse jederKlasse derselben, zu verhindern, daß der Markt, wie sie sich ausdrück-ten , mit ihren Gcwerksproduktcn überführt würde, was aber in derThat nichts Anderes heißt, als daß er niemals vollständig versorgt
') Siehe ülrulo.v t'iriiul »ui-xi >>. 26 . folg.