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auf alle Art entgegengesetzt ist. Von den Interessen, Vvrurthcilen,Gesetzen und Gewohnheiten, die auf denselben führten, werde ich indem dritten und vierten Buche dieser Untersuchung eine möglichstvollständige und klare Auseinandersetzung geben.
Leute von demselben Gewerbe kommen selten auch nur zum Ver-gnügen zusammen, ohne daß ihre Unterhaltung mit einer Verschwö-rung gegen das Publikum oder einem Plane zur Erhöhung der Preiseendigt 24). Es ist allerdings nicht möglich, solchen Zusammenkünf-ten durch ein Gesetz vorzubeugen, das sich ausführen ließe, oder mitFreiheit und Gerechtigkeit verträglich wäre. Wenn aber das GesetzLeute von demselben Gewerbe nicht hindern kann, zuweilen zusam-menzukommen, so sollte es wenigstens Nichts thun, diese Zusammen-künfte zu erleichtern, viel weniger aber noch, sie nothwendig zumachen.
Eine Verordnung, welche Alle, die zu demselben Gewerbe ineiner Stadt gehören, verpflichtet, ihre Namen und Rechnungen inein öffentliches Register eintragen zu lassen, erleichtert jene Zusam-menkünfte. Sie bringt Individuen in Zusammenhang, die ohne die-selbe niemals mit einander bekannt geworden wären, und giebtjedem Gcwerbsmanne eine Adresse, wo er Seinesgleichen finden kann.
Eine Verordnung, die die Gewcrbögcnosscn in Stand setzt, sichselbst eine Tarc aufzulegen, um für ihre Armen, ihre Kranken, ihreWittwen und Waisen zu sorgen, macht dadurch, daß sie ihnen eingemeinsames Verwaltungsintcrcsse giebt, jene Zusammenkünfte noth-wendig.
Eine Zunft aber macht nicht nur dieselben nothwendig, sonderngiebt auch den Beschlüssen der Majorität eine bindende Kraft für dasGanze. Bei freiem Gewerbe kann eine wirksame Verbindung nurdurch die einmüthige Zustimmung aller einzelnen Gewerbtreibendenzu Stande kommen, und kann nicht länger dauern, als diese letztereninsgesammt Eines Sinnes bleiben. Die Majorität einer Zunft aberkann ein Gesetz mit Strafandrohungen erlassen, wodurch die Concur-renz wirksamer und dauernder eingeschränkt wird, als durch irgendeine freiwillige Verbindung.
Das Vorgeben, daß Zünfte zu einer besseren Regierung desGewerbes nothwendig seien, entbehrt aller Begründung. Die wahre