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die jährlich vierzig Pfund verdienen, und es wird sich schwerlich einGewcrksmann irgend einer Art in dieser Hauptstadt finden, der nichtmehr als zwanzig verdiente. Diese letztere Summe übersteigt wirk-lich nicht einmal Das, was oft gemeine Arbeiter in manchen Land-gemeinden verdienen. So oft das Gesetz versuchte, den Lohn derArbeiter zu regeln, wollte es ihn immer eher erniedrigen, als erhöhen.Dagegen hat das Gesetz bei vielen Gelegenheiten das Gehalt derPfarrvcrwcscr zu erhöhen und um der Kirchcnwürde willen die Psarr-herrcn zu verpflichten gesucht, ihnen mehr als den elenden Unterhaltzu geben, den sie willig annahmen. Und in beiden Fällen ist dasGesetz gleich unwirksam gewesen, und hat nie weder das Gehalt der) Pfarrvcrweser auf den beabsichtigten Grad zu erhöhen, noch den Lohnder Arbeiter so weit herunter zu bringen vermocht, weil es nie fähigwar, jene daran zu hindern, daß sie sich mit einem geringeren, alsdem gesetzlichen Jahrgchalt begnügten, den sie bei der Dürftigkeitihrer Lage und der Menge ihrer Mitbewerber gern annahmen, oderdiese daran zu hindern, daß sie mehr als den gesetzlichen Lohn näh-men, den sie durch die entgegengesetzte Concurrenz Derer erhielten, diesich von ihrer Arbeit Gewinn oder Vergnügen versprachen.

Die großen Pfründen und andere geistliche Würden halten dieEhre der Kirche trotz der ärmlichen Umstände einiger ihrer niederenGlieder ausrecht; auch bietet die dem Stande gezollte Achtung letz-teren für die Acrmlichkeit ihrer Belohnung an Geld einigen Ersatz.In England und allen römisch-katholischen Ländern ist die Lotterieder Kirche wirklich weit vorthcilhaftcr, als nöthig wäre. Das Bei-spiel der schottischen, genfer und einiger anderen protestantischen Kir-chen überzeugt uns leicht, daß in einem so geachteten Berufe, inwelchem die nöthige Erziehung so wohlfeil erworben wird, schon dieHoffnung auf weit geringere Pfründen eine hinlängliche Zahl vongelehrten, anständigen und achtungswerthcn Leuten dem heiligenStande zuführen muß 2«).

Wenn für Bcrufsarten, in denen es keine Pfründen giebt,z. B. die Jurisprudenz und Arzncikunde, eine gleiche Zahl Leute aufStaatskosten erzogen würde, so würde das Mitwerbcn bald so großwerden, daß der Geldlohn bedeutend niedriger werden müßte. Eswürde dann nicht der Mühe lohnen, seinen Sohn auf eigene Kosten