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Aehnlichkcit hat. Darum ziehen sie es denn auch in der Regel vor,dem Kirchspiel zur Last zu fallen.
Alles, was die freie Cirkulation der Arbeit von einem Geschahzum anderen hemmt, hemmt auch eben so die des Kapitals, da dieGröße des Kapitals, das in einem Geschäftszweige angelegt werdenkann, sehr von der Menge der Arbeit abhängt, welche darin aufge-wendet wird. Doch legen Zunftgesctze der freien Cirkulation desKapitals von einem Orte zum anderen weniger Hindernisse, als derder Arbeit, in den Weg. Es ist allenthalben für einen reichen Kauf-mann leichter, in einer korporirtcn Stadt ein Handclsprivilegiuin ZUerlangen, als es für einen armen Handwerker ist, die Erlaubniß/in ihr arbeiten zu dürfen, zu erhalten.
Die Hemmung, welche Zunftgesctze der freien Arbcitseirculatiouauslegen, ist, wie ich glaube, ganz Europa gemein; diejenige aber,welche durch die Armcngcsetzc bewirkt wird, gehört, so viel ich weiß,England allein an. Sie besteht in der Schwierigkeit für den Arme»,in einem anderen Kirchspiel als dein, zu welchem er gehört, die An-sässigkeit oder auch nur die Vergünstigung, sein Geschäft treiben s"zu dürfen, zu erlangen. Durch Zunftgesetzc wird nur die freie Cir-kulation der Arbeit der Handwerker und Manufakturistcn gehemmt;die Erschwerung der Niederlassung aber hemmt auch die der gcinciinMArbeit. ES ist wohl der Mühe werth, von dem Ursprünge, dc»Fortschritten und dein gegenwärtigen Zustande dieses Uebels, doögrößten vielleicht in der englischen Wirthschaftöpolizei, einige Nach-richt zu gebe«.
AIS die Armen durch die Aufhebung der Klöster der Wohlthatendieser frommen Häuser beraubt worden waren, wurde nach einigenanderen fruchtlosen Versuchen zu ihrer Unterstützung durch ein Gestkaus dem 43. Regicrungsjahrc Elisabeths, Kapitel 2, verordnet, daßjedes Kirchspiel gehalten sein sollte, für seine Armen zu sorgen, ss"ddaß jährlich Armcnaufscher bestellt werden sollten, die in Gemein-schaft mit den Kirchenvorstchcrn eine diesem Zwecke angemessenSumme durch eine Kirchspielschatzung zu erheben hätten.
Dieses Gesetz legte jedem Kirchspiel die unerläßliche Pflicht auf/für seine Annen zu sorgen. Es entstand dadurch die ziemlich wich-tige Frage, wer denn als Armer eines Kirchspiels zu bctrachton stu