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In England verkauft man sie in der Regel für das Dreißigfache, inFrankreich für das Zwanzigfache des Jahresertrages.

Anmerkungen zum vierten Kapitel.

1) Das Geschäft eines Geldleihcrs wurde zwar erst mit der Einführung desChristenthums und nur bei christlichen Böllern geächtet, ist aber zu keiner Zeit undin keinem Lande günstig beurtheilt wurden. Leute, die das Gegenwärtige demZukünftige» opfern, sind natürlich Gegenstände des Neides für Diejenigen, die dasZukünftige dem Gegenwärtigen geopfert haben. Kinder, die ihren Kuchen auf-gegessen haben, sind die natürlichen Feinde der anderen, die sich den ihrigen auf-gehoben haben. So lange man das Geld, das man braucht, zu bekommen hofft,und auch noch einige Zeit nachher, nachdem man es bekommen hat, betrachtet manDen, der es herleiht, als eine» Freund und Wohlthäter; aber bald ist das Geldausgegeben, und es kommt die vermaledeite Stunde, wo man cS zurückzahlen soll.Nun scheint der Wohlthäter anderer Natur geworden zu sein: er ist nun Nichtsmehr als ein Tyrann und Unterdrücker; denn es ist eine Unterdrückung, sein Geldzurückzufordern, während es ganz natürlich ist, Das nicht zurückzugeben, was manschuldig ist. Bei gedankenlosen Menschen, d. h. bei der großen Masse der Men-schen, vereinigen sich die egoistischen mit den socialen Empfindungen, um dem Ver-schwender alle Gunst zuzuwenden, und dem ökonomischen Menschen, der seineBedürfnisse bestricken hat, alle Gerechtigkeit zu versagen. Der Erstere kann immer,wohin cS auch mit ihm kommen mag, versichert sein, daß das öffentliche Interesseihm unter der einen oder der anderen Form zu Theil wird, während der Zweitein keiner Zeit seines Lebens auf eine gleiche Gunst rechnen darf. Alle, die miteinem Menschen leben, sind dabei intcrcssirt, daß sein Aufwand wenigstens so großsei, als sein Vermögen es erlaubt, vorausgesetzt, daß Alle in seiner Umgebung vonseinem Anfwande mehr oder weniger Vortheil haben. Daher denn jenes ewige Gesetz,wclchcö jedem Menschen bei Strafe der Infamie verbietet, eine» geringeren Aoffwand zu machen, als sei» Vermögen gestattet, wobei es ihm aber stets die Freiheitläßt, ihn so weit über sein Vermögen hinauSzntrcibcn, als es ihm beliebt.kann wohl kommen, daß die Mittel, die man Jemand in Folge dieses Gesetztzutraut, weit größer sind, als die, welche er wirklich besitzt; aber es kommt nie-mals vor, daß sie geringer sind. Es findet im Allgemeinen eine so innige Bezie-hung zwischen der Idee des Aufwandes und der des Verdienstes Statt, daß eineNeigung zum Anfwande selbst von Denjenigen günstig beurtheilt wird, die wohlwissen, daß ein Mensch, der sich jener Steigung überläßt, seine Kräfte überbietet,und daß der Erste Beste sich ohne jede weitere Empfehlung, als einen HangVerschwendung, leicht zum Schaden gerade Derer, auf deren Koste» er seine Lustbefriedigt hat, eine dauernde Achtung in der Gesellschaft erwirbt. Der Glanz, de»die Schaustellung erborgten Reichthums auf seinen Charakter geworfen bat, inachlihm die Menschen während der ganzen Dauer seines Glückes unterthänig, und