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samkeit hat. Die Lage eines solchen Manncö macht ihn ganz natür-lich mehr zur Ausschmückung, die seinen Geschmack befriedigt, als zueinem Gewinn geneigt, den er so wenig nöthig hat. Die Eleganzseiner Kleidung, seiner Equipage, seiner Wohnung und seines Haus-gerathcs: Das sind die Gegenstände, auf die er von frühester Kindheitan eine ängstliche Sorgfalt zu verwenden gewöhnt ist. Die Dcn-kungsart, die sich aus dieser Gewohnheit ganz natürlich bildet, ver-läßt ihn auch nicht, wenn er zur Verbesserung seiner Ländcreicnschreitet. Er verschönert vielleicht vier oder fünfhundert AereS in derNähe seiner Wohnung mit zehnmal so viel Kosten, als das Landnach aller dieser Verbesserung werth ist, und findet, daß er, wenn ersein ganzes Gut auf dieselbe Weise verbessern wollte (und er hat fürandere Verbesserungen wenig Geschmack), bankerott werden müßte,ehe er den zehnten Theil davon vollendet hätte. ES giebt noch inbeiden Theilen des vereinigten Königreichs große Landgüter, die seitden Zeiten der Feudalanarchic ununterbrochen in den Händen einund derselben Familie geblieben sind. Man vergleiche nun den gegen-wärtigen Zustand solcher Güter mit den Besitzungen der kleinen Ei-genthümer in ihrer Nähe, und man wird keinen anderen Beweisbrauchen, um sich zu überzeugen, wie unvorthcilhaft ein so ausge-dehntes Landcigenthum für eine gute Landwirthschast ist.

Wenn schon von solchen großen Eigenthümern wenig Landeö-vcrbcsserulig zu erwarten ist, so kann man noch weniger von denenhoffen, die daS Land unter dieser Gutshcrrschaft inne haben. Indem ehemaligen Zustande Europas waren die Insassen sämmtlichdem Belieben deö Gutsherrn preisgegebene Grundholdcn (toinmwot rvill). Sie waren fast alle Sklaven; aber ihre Sklaverei warvon milderer Art, als die unter den alten Griechen undRömerp, oderselbst als die in unseren westindischen Kolonien. Sie galten dafür,daß sie eigentlich mehr dem Gute als dem Gutsherrn angehör-ten, und konnten daher auch wohl mit dem Gute, aber nicht ohnedasselbe verkauft werden. Sie konnten hcirathcn, wenn sie nur dieEinwilligung ihres Herrn nachgesucht hatten, und dieser konnte dieEhe später nicht dadurch trennen, daß er Mann und Frau an ver-schiedene Personen verkaufte. Wenn er einen verstümmelte oder töd-tete, so mußte er eine Strafe, weitn auch gewöhnlich nur eine kleine,