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welchem in den vornehmsten Gerichtshöfen gesprochen wird. Letzteres ist keingeschriebenes, sondern ein bloses Gewohnheitsrecht, bestimmt durch die ähnlichenAussprüche der Gerichtshöfe, »ach und nach gesammelt, und von Rechtslehrern,die zum Theil gesetzgeberisches Ansehen erlangt haben, ausgelegt. Garve.
3) Mac Culloch bemerkt hier, daß er in Betreff des Erstgeburtsgesetzcs oderder Sitte, das ganze einer Familie gehörige Eigenthum oder den größten Theildesselben auf den ältesten Sohn übergehe» zu lassen, durchaus anderer Meinungsei als Smith. Er ist für das Erstgcburtsrccht, welches dem großen Eigenthumgünstig ist, und entwickelt seine Gründe in einem langen Kommentar, wo ererklärt, daß die in Frankreich über die Gleichheit der Erbtheile gemachte Erfah-rung eine für die Landwirthschaft höchst traurige sei. Aus den Nebclständcn deszerstückelten Eigenthums zieht er den Schluß, daß das Eigenthum gezwungenerund gesetzlicher Weise immobil gemacht werde», und dicMittcl zur ländlichen Arbeitfortwährend i» einer kleinen Zahl von Familien erhalten bleiben müssen. In Eng-land ist die Ansicht Mac Culloch's noch ganz die allgemeine, und Adam Smith hat als Anhänger der gleichen Theilung und als Feind der Fidcicommiffe keineBekehrung bewirkt. Es hat in diesem Lande die Wissenschaft nur dann Gewichtund Ansehen, wenn sie die vorherrschenden Interessen begünstigt und vertheidigt.
Blanqui.
4) Jene Art der Sklaverei, auf welche im Tertc Bezug genommen ist, warin Schottland zurZcit, als Smith sein Werk schrieb, noch nicht ganz verschwunden.Kohlenträger, und überhaupt alle in den Kohlen - und Salzwcrken beschäftigtenIndividuen waren nach dem alten schottischen Gesetze, das durch spätere Statutenbestätigt worden war, im Stande der mlscripli xlelme des Mittclaltcrs gehalten.Sie waren zu immerwährendem Dienste in den Werken, wo sie arbeiteten, ver-bunden : bei dem Verkaufe der Werke erlangte der neue Eigenthümer ein Recht aufihren Dienst; es war Jedermann untersagt, sie ohne die ausdrückliche Bewilligungihrer Herren in seinen Dienst zu nehmen, und wenn sie »ach einem anderen Werkhin entlaufen waren, und innerhalb zwölf Monaten zurückgefordert wurden, mußtenihre neuen Arbeitgeber sie bei hoher Strafe innerhalb vicrundzwanzig Stundenzurückschicken. Dies war der Zustand der schottischen Kohlcngräbcr u. s. w. bis 1773,in welchem Jahre eine Akte (tö. >!oo. III. oa,>. 28.) zur Abschaffung dieser Art vonDienstbarkeit durchging, wonach verordnet wurde, daß fortan Niemand an ei»Kohlen - oder Salzwcrk anders gebunden sein solle, als ein gemeiner Diener oderArbeiter. Indeß hatte diese Akte nicht den gewünschte» Erfolg: denn indem siedie Emancipation der Kohlengräbcr u. s. w. durch eine Menge lästiger Bedin-gungen erschwerte, machte sie cS den meisten unmöglich, eine» Vortheil daraus zuziehen, und diejenigen, welche durch sie emancipirt wurden, geriethcn bei ihrenHerren in Schulden, die sie nicht bezahlen konnten, und mußte» sich verpflichten,ihren Dienst auf dem alten Fuße fortzusetzen. Dieser Zustand der Dinge gab zubeunruhigenden Verabredungen unter den Kohlcngräbcrn und zu endlosen Streitig-keiten zwischen ihnen und ihren Herren Veranlassung. Endlich im Jahrewurden die Kohlengräbcr vollständig emancipirt, indem man sie auf einmal und