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ohne alle Bedingung, soweit es ihre Freiheit und Unabhängigkeit betraf, mit denanderen Arbeitern gleichstellte. Das Statut, durch welches dieser Akt späterer Ge-rechtigkeit vollzogen wurde (39. koo. III. cap.86.), nahm, um diesmal den Zwecknicht wieder zu verfehlen, den Herren alles Recht, die Kohlcngräber für Darlehenzu belangen, wenn dieselben nicht während einer Krankheit für den Kohlengräberund seine Familie vorgeschossen worden waren. Mac Culloch.

8) Im Mittelaltcr, und so lange die Sklaverei in einem Fcudalrciche bestand,ging es mit der Ländwirthschast nirgends vorwärts. Die Edelleute, Eigenthümerder Ländereien, schössen ihren Sklaven das kleine zum Anbau nöthige Kapital vor,und so gehörte ihnen das ganze Bvdencrzcugniß entweder als Rente, oder als Zins,oder endlich als Pachtgeld ihrer Sklaven. In dem heutigen Zustande Europas ,wo der Landbau von unabhängige» Pächtern betrieben wird, macht der Eigen-thümer keine Vorschüsse: er erhält Nichts als die Grundrente, und diese Rente gehtnicht über das Drittel des ganzen Produktes, manchmal nicht über das Viertelhinaus. Nichts desto weniger ist dieses Drittel oder Viertel vom jährlichen Pro-dukte drei- oder viermal so groß als früher das Ganze war, weil die Ländereienund ihre Kultur in Folge vermehrter Kapitalien und größeren Gewerbfleißes, dieselbst eine Folge der Freiheit und des Eigenthums sind, welche der Anbauer jetztgenießt, sich vervollkommnet haben. In dem Maaße, als die Bodcnverbcfferungfortschreitet, verringert sich die Rente zwar im Verhältniß zum Produkte der Güter,vermehrt sich aber im Verhältniß zu ihrer Ausdehnung.

Das neuere Europa giebt uns genauere Belege zum Vergleiche der Kultur,die von Sklaven ausgeht, mit der, welche durch freie Menschen zu Stande kommt.Der Graf Bernstorf ließ, nachdem er seine Bauern in Freiheit gesetzt hatte, Ta-bellen über den Ertrag seiner Ländereien vor nnd seit dieser Zeit aufnehmen, unddiese ergaben folgendes Resultat. Vor der Freilassung hatte man gecrndtct:Roggen das 3. Korn.

Gerste ,, 4. ,,

Hafer „ 2-/z. „

Nach dieser Zeit gab der Boden

Roggen das 8'/z. Kor».

Gerste ,, 9'/-- ,,

Hafer ,, 8. ,,

Das jährliche Einkommen dieses Gutes war durch die Bvdcnvcrbcsserung umden Werth von 17,698 Reichsthaler vermehrt worden.

Eore berichtet in seiner gleise nach Polen , daß die Güter des Grafen Za-moiski, auf welche» er seine Bauern in Freiheit gesetzt hatte, sich seitdem soverbesserten, daß sie ihm siebzehn Jahre später ein dreimal so hohes Einkommenlieferten.

Im Jahre 1768 wurden die Domänen des Königs von Dänemark in Holsteinin kleines Eigenthum zerschlagen, und an freie Bauern oder andere Privatleute ver-kauft. In einem Zeitraum von zweiundzwanzig Jahre» bis 1787 hatte man