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Disciplin zu stelle», gab er ihnen alle die Mittel zur Sicherheit undUnabhängigkeit, die er ihnen zu geben im Stande war. Ohne dieErrichtung einer regelmäßigen Verfassung dieser Art und ohne dieMacht, die Stadtbewohner zum Handeln nach einem gemeinsamenPlane zu nöthigen, hätte ihnen niemals ein wechselseitiges Schutz-bündnis; dauerhafte Sicherheit verschaffen oder sie in Stand setzenkönnen, dein Könige große Hülfe zu leisten. Indem dieser ihnendie Einkünfte ihrer Stadt in Erbpacht gab, benahm er Denen, die erzu Freunden und, kann man sagen, zu seinen Verbündeten zu habenwünschte, allen Grund zur Eifersucht und zu dem Verdachte, daß ersie später etwa durch Erhöhung der Pachtrentc oder durch Vergebungderselben an einen anderen Pächter drücken werde.

Daher scheinen diejenigen Fürsten , die mit ihren Baronen amGespanntesten lebten, in Bewilligungen an ihre Stadtbürgcr amFreigebigsten gewesen zu sein. Der König Johann von Englandz. B. erscheint als ein außerordentlicher Wohlthäter seiner Städte*).Philipp der Erste von Frankreich verlor alles Ansehen über seineBarone; gegen daS Ende seiner Regierung zog aber sein SohnLudwig, — später bekannt unter dein Namen Ludwigs des Dicken,— wie der Vater Daniel berichtet, die Bischöfe seines Königreichsdarüber zu Rathe, welches die geeignetsten Mittel sein dürften, dieGewalt der großen Herren einzuschränken. Ihr Rath bestand inzweierlei Vorschlägen. Der eine war der, eine neue Gerichtsbarkeitzu errichten, indem man in jeder größeren Stadt der königlichen Erb-lande Obrigkeiten und einen Stadtrath einführte; der andere der,eine neue Miliz zu bilden und die Einwohner jener Städte unter derAnführung ihrer eigenen Obrigkeiten zum Beistände deö KönigSausziehen zu lassen, so oft es die Umstände erforderten. Von diesemZeitpunkte an muß mau, den französischen AlterthumSsorschern zuFolge, die Einführung der Obrigkeiten und Stadträthc in Frankreich datircn. In Deutschland war cö unter den unglücklichen Re-gierungen der Fürsten aus dem schwäbischen Hause, daß dergrößte Theil der freien Städte seine ersten Privilegien erhielt,

") Sir Madvr.