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alö dic eingcschmolzcncn erfüllten, verkauft werden konnte. Folglichwar bei dem Einschmelzen dcö ncugeprägten Geldes ein offenbarerVortheil, und es wurde auch so augenblicklich vorgenommen, daßkeine Vorsicht der Regierung es verhindern konnte. Die Arbeitender Münze glichen in dieser Rücksicht dem Gewebe der Pcnclope:waö am Tage gemacht worden war, wurde des Nachts wieder un-geschehen gemacht. Die Münze war nicht sowohl damit beschäftigt,eine tägliche Geldvcrmehrnng hervorzubringen, als nur den bestenTheil dcö Geldes, der täglich eingeschmolzen wurde, wieder herzu-stellen.
Müßten dic Privatleute, die ihr Gold und Silber in die Münzebringen, dic PrägungSkostcn selbst tragen, so würde daö den Werthdieser Metalle eben so erhöhen, wie dic Faeon den Werth der Gold-und Silberwaarcn erhöht. Gemünztes Gold und Silber hätte danneinen höheren Werth als ungemünztcö. Der Schlagschuß würde,wenn er nicht übermäßig hoch wäre, den Barren den ganzen Werthder Abgabe zusetzen, da dic Regierung überall daö ausschließlicheMunzprivilcgium hat, und kein Geldstück wohlfeiler auf den Marktkommen kann, als wofür sie cS zu liefern für gut findet. Wäredic Abgabe freilich übermäßig hoch, d. h, betrüge sie weit mehr alsden wirklichen Werth der zum Ausmünzen erforderlichen Arbeit undKosten, so würden sowohl im Lande, als außerhalb dcS LandesFalschmünzer sich durch dic große Differenz zwischen dem Wertheder Barren und dem dcö ausgemünzten Geldes reizen lassen, einesolche Menge Geldes nachzumachen, daß der Werth des Landeö-geldcö dadurch herunterkäme. Indeß hat man doch in Frankreich ,obgleich der Schlagschatz dort acht Procent beträgt, keinen merklichenNachtheil dieser Art bemerkt ^). Die Gefahren, denen ein Falsch-münzer überall ausgesetzt ist, wenn er sich in dem Lande aufhält,dessen Geld er nachmacht, und denen seine Agenten und Korrespon-denten anSgesctzt sind, wenn er sich in einem andereil Lande aufhält,sind viel zu groß, als daß man sie für einen Gewinn von sechs odersieben Procent auf sich nehmen möchte.
Der französische Schlagschatz erhöht den Werth des gemünztenGeldes über das Verhältniß seines Gehaltö an reinem Golde. So