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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Beitrag zur Bestreitung dieser Kosten liefert, so fällt auf einen anderenTheil des Landes eine unbillige Last. Aber cS muß auch der außer-ordentliche Beitrag, den jede Provinz dem Staate in KriegSzeitcnliefert, in einem eben so angemessenen Verhältniß zu dem Beitragedes ganzen Staates stehen, als der ordentliche Beitrag in FriedenS-zciten. Daß weder die ordentlichen noch die außerordentlichen Ein-künfte, welche Großbritannien von seinen Kolonien zieht, diesesVerhältniß zu dem gestimmten Einkommen dcö britischen Reicheshaben, wird man gewiß einräumen. Man hat zwar angenommen,daß daö Monopol, indem eS das Privatcinkommen der Briten ver-mehre und sie dadurch in Stand setze, höhere Abgaben zu zahlen, denAusfall in den Staatseinkünften seitens der Kolonien ersetze. Alleinich habe mich bemüht zu zeigen, daß daö Monopol, eine so drückendeAuflage eS auch für die Kolonien sein und so sehr eö auch daö Ein-kommen einer einzelnen Klasse von Leuten in Großbritannien ver-mehren mag, doch daö.Einkommen der Gesammtheit deö Volkesund folglich auch die Fähigkeit des gesammten Volkes, Abgaben zuzahlen, nicht vermehrt, sondern vermindert. Zudem bilden die Leute,deren Einkommen durch daö Monopol wächst, einen besonderenStand, den unvcrhältnißmäßig höher als andere Stände zu besteuern,rein unmöglich und äußerst unpolitisch sein würde, wie ich in folgen-den! Buche zeigen will. Eö kann also von diesem besonderen Standekein besonderer Beitrag gezogen werden.

Die Kolonien können entweder von ihren eigenen Versamm-lungen , oder von dem britische» Parlamente besteuert werden.

Daß die Kolonialversamuilungen sich icmalS dahin bringenließen, von ihren Konstituenten so hohe Abgaben zu erheben, daßdamit nicht nur jederzeit ihre eigene bürgerliche und militärische Ein-richtung erhalten, sondern auch ein angemessener Theil zu den Kostender allgemeinen britischen StaatSregierung beigetragen werden könnte,scheint nicht recht wahrscheinlich zu sein. Hat cS doch lange ge-dauert, ehe selbst daö englische Parlament, welches doch unmittelbarunter den Augen dcö Landesherr» zusammenkommt, so geleitet oderso freigebig gemacht werden konnte, daß cS für die bürgerlichen undmilitärischen Einrichtungen seines eigenen Landes daö Nöthige be-willigte. Nur dadurch, daß man unter einzelne Mitglieder deö Par-