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hängig waren, bis 1613 cinc mehr coneentrirtc Geschäftsführung ungeordnetwurde. Allmälig wurden Faktoreien an verschiedenen Plätzen von Ostindien ge-bildet. Das Hauptprivilegium, in der Charte vom 3. April 1662 enthalten,erstreckt stch über alle Länder zwischen dein Cap und der Magcllanischen Straße.Art. 16. verbietet bei Strafe der Konfiskation Denen, welche nicht der Kompagnieangehören, die Theilnahme an diesem Handel, welcher aber zufolge königlicherspecieller Erlaubniß noch fortdauerte, im Jahre 1682 den Kurs der Aktien um166 Proc. herabdrlicktc und erst später, durch die Charte vom ersten April 1688,ganz verhindert wurde. Die Aktien betrugen Anfangs 86 Pfd. St., aber 1676wurden sie durch Anlegung der ersparten Summen aufs Doppelte gebracht. 1688wurde das Vermögen der Gesellschaft auf 1,768,422 Pfd. St. berechnet, welches286 Proe. des Akticnbelaufes von 786,782 Pfd. St. ausmachte. VerschiedeneUnglückssällc fügten um diese Zeit der Kompagnie großen Schaden zu, die AuS-schließlichkeit ihres Privilegiums erregte ihr viele Gegner, und die Regierung ent-schloß stch 1668 in einer Geldverlegenheit, die Errichtung einer zweiten Gesellschaftniit gleiche» Privilegien zu gestatten, die ihr sogleich 2 Mill. Pfd. St. gegen8 Proc. Zinsen leihen mnßte, aber 1768 mit der älteren vereinigt wurde, nachdemdie Konkurrenz beider die Preise der ostindischc» Produkte zu sehr gesteigert hatte.Das Kapital betrug nuu 6 Mist. Pfd. St., in Aktien zu 866 Pfd. St., und ist aufdiesem Betrage geblieben. Seit der Mitte des 18. Jahrh, wurden beträchtlicheLandstriche erobert, und 1768 erhielt die Kompagnie die Einkünfte von Benga-len. Sie wurde nach und nach zu einer großen Landmacht, so daß sie jetzt gegen83 Millionen Unterthanen, ohne die 46 Millionen in den Ländern ihrer Vasallenund Verbündeten, besitzt. Diese beispiellose Macht gereichte ihr dennoch nicht zusonderlichen! Gewinn, da die Beruntreuungcn, Erpressungen und Mißgriffe derBeamten sich gleichmäßig vermehrten. Die wucherliche Vcrthcucrung von Salz,Tabak und Betelnüffen, deren inneren Verkauf die Kompagnie an sich riß, lasteteschwer auf den Eingeborenen; man schlug schlechteres Geld, und in der Hungcrs-noth von t776 kamen einige Millionen Hindus um. Dennoch bereicherte sich dieGesellschaft nicht, so daß 466,666 Pfd. St., welche sie 1767 an die britische Regierung jährlich gegen die Ueberlassung der bengalischen Landeinküufic zn ent-richten übernahm, nicht fortwährend bezahlt werden konnten und 1778 sogar1,466,666 Pfd. St. von, Staate geborgt werden mußten. Der unzweckmäßigeEinkauf von 18 Mill. Pfund Thee aus Ebtna, der wegen des Schleichhandels unddeö Widerstreben» der Amerikaner größtenthcils unverkauft blieb, verursachte ins-besondere empfindlichen Schaden. Um den Gebrechen der Verwaltung abzuhelfen,wurde im Jahre 1778 verordnet, daß nur die Besitzer von 2 Aktie» in der General-versammlung Stimme haben dürfen (6 Aktien gaben 2 Stimmen, 12 Aktien 3),daß von den 24 Direktoren jährlich 6 auStreten und durch Nengcwähltc, die aberwenigstens 4 Aktien besitzen müssen, ergänzt werden, daß in Ostindien statt derbisherigen 4 Gouverneurs, die von einander unabhängig waren, ein General-Gouverneur ernannt und ein Obcrgcricht in Calcutta -errichtet werden solle. DieLage der Bauern wurde nicht verbessert, weil man die bisherigen erblich gewordenen,III. 2V