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sie im Durchschnitte der folgenden 7 Jcchrc 20,201,000 Fr. Dennoch wurde 1788wieder eine ostindische Kompagnie errichtet, deren Wirksamkeit wegen der Revo-lution bald ihr Ende erreichte.
7. Französisch-lcvautische Gesellschaft, 1070. Der Staat gabaußer dem Privilegium »och eine unverzinsliche Anleihe von 200,000 Liv., woraussogar die Verluste der Gesellschaft bestrittcn werden dursten; dennoch erhielt sichdieselbe nicht, nach Ablauf der Conccsstonszeit wurde sie nicht mehr erneuert.
8. Däuisch-ostindische Kompagnie, seit 17.12. Sie hatte den Allein-
handel mit China behalten, ihre Geschäfte sind jedoch gering, und so wenig er-giebig , daß sie keine Dividende mehr bezahlen kann. Rau.
Achtes Kapitel.
Schließlichc Bemerkungen über das Mcrkantilsystci».
Obgleich die Begünstigung der Ausfuhr und die Beschränkungder Einfuhr die beiden Hciuptinittcl sind, wodurch das Merkantil-systcin jedes Land zu bereichern gedenkt, so scheint eö doch in Betreffeiniger besonderen Waaren einen entgegengesetzten Weg einzuschla-gen : nämlich die Ausfuhr zu beschränken und die Einfuhr zu be-günstigen. Als letzten Zweck giebt es indeß überall die Bereicherungdes Handels durch eine vorthcilhaftc Handelsbilanz an. ES be-schränkt die AuSfuhr der Materialien für die Manufakturen und derHandwcrkSgcräthc, um unseren Arbeitern einen Vorsprang zu geben,und es ihnen möglich zu machen, auf allen fremden Märkten wohl-feiler zu verkaufen, als die Arbeiter anderer Nationen; und indemes so die Ausfuhr einiger wenigen Waaren, die keinen hohen Preishaben, einschränkt, will es bei anderen eine größere und werthvollereAusfuhr bewirken. Es begünstigt die Einfuhr der Materialien zuden Manufakturen, damit unsere eigenen Gcwerksleutc wohlfeilerarbeiten können, und eine größere und werthvollere Einfuhr vonManufakturartikeln verhütet werde. Ich finde nicht, wenigstensnicht in unserem Statutcnbuchc, daß die Einfuhr von Handwcrks-gcrath begünstigt worden wäre. Wenn Manufakturen eine gewisseVollkommenheit erlangt haben, so wird die Verfertigung von Hand-