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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Unter Hirtenvölkern, wo der Fürst oder das Oberhaupt nur dergrößte Hecrdcnbesitzcr seines Stammes oder Klans ist, nährt er sichgerade auf dieselbe Weise wie alle seine Basalten oder Unterthanen,nämlich von dem Zuwachs seiner Hccrden. Unter denjenigen Natio-nen von Landbauern, die eben erst aus dem Hirtcnstandc herausge-treten sind und sich noch nicht weit von ihm entfernt haben, wicz. B.die griechischen Völkerschaften um die Zeit des trojanischen Kriegcöund unsere germanischen und scpthischcn Vorfahren zur Zeit ihrerersten Niederlassung auf den Trümmern des weströmischen Reichesgewesen zu sein scheinen, ist der Fürst oder das Oberhaupt gleichfallsnichts Anderes, als der größte Grundcigcnthümcr des Landes, undfindet so wie jeder andere Grundcigcnthümcr seinen Unterhalt in dem,was ihm aus seinen Privatländcrcicn oder, wie man es in neuerenZeiten nennt, aus seinen Domäncngütcrn eingeht. Seine Unter-thanen tragen für gewöhnlich Nichts zu seinem Unterhalte bei, wennsie nicht gerade, um sich gegen die Unterdrückung von Seiten ihrerMituntcrthancn zu vertheidigen, seines Beistandes bedürfen. DieGeschenke, welche sie ihm in diesem letzteren Falle machen, bildendas ganze gewöhnliche Einkommen, die sämmtlichen Emolumentc,die er, wenn man einige außerordentliche Fälle auönimmt, von sei-nem Regentcnamtc hat. Wenn Agamcmnon bei Homer dem Achillesfür seine Freundschaft die Oberherrschaft über sieben griechische Städteanbietet, so ist der einzige Vortheil, den er ihm davon verspricht,der, daß ihn das Volk durch Geschenke ehren werde. So lange alssolche Geschenke, so lange als die Emolumentc des RichtcramteSoder das, was man die Gerichtssportcln nennen könnte, daö ganzegewöhnliche Einkommen ausmachten, welches der Fürst von seinerObcrhcrrlichkeit zog, so lange konnte man nicht füglich erwarten oderfordern, daß er sie ganz aufgeben sollte. Es konnte nur verlangtwerden, und wurde auch oft verlangt, daß er sie genau bestimmenund ein für alle Mal festsetzen sollte. Aber nachdem sie auch bestimmtund festgesetzt waren, mußte eS doch immer noch höchst schwierig,um nicht zu sagen unmöglich bleiben, eine Person, die allmächtigwar, zu hindern, daß sie nicht über jene Bestimmungen hinausginge.Während der Dauer dieses Zustandes der Dinge ließ daher der Miß-brauch des RichtcramteS, der aus der Willkührlichkeit und Unbc -