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stimmtheit dieser Geschenke entsprang, keine irgend wirksame Ab-hülfe zu.
Aber als wegen verschiedener Ursachen, besonders wegen dcöunaufhörlichen StcigcnS der Kosten, die die Vertheidigung deö Staa-tes gegen auswärtige Feinde verursachte, die Privatgüter des Fürsten durchaus nicht mehr zureichten, die StaatsauSgaben zu bcstrcitcn,und als cö nöthig geworden war, daß das Volk um seiner eigenenFreiheit willen durch allerlei Abgaben zur Bezahlung dieser Kostenbeitrüge: da scheint man ziemlich allgemein dahin übercin gekommenzn sei», daß weder der Fürst noch seine Amtleute und GerichtShaltcr.die Richter, unter irgend einem Vorwande Geschenke für die Rechts-pflege annehmen sollte». Diese Geschenke, scheint man geglaubt zuhaben, gänzlich abzuschgffcn sei leichter, als sie mit Erfolg zu be-stimmen und festzusetzen. Man setzte den Richtern feste Gehalte aus,und glaubte, daß diese sie für den Verlust ihres Antheils an denalten Emolumenten deö Richtcramteö entschädigen würden, so wieandererseits den Fürsten die Abgaben mehr als entschädigen sollten.Nun hieß eS, die Gerechtigkeit werde umsonst verwaltet.
2»I Grunde ist aber die Gerechtigkeit niemals in irgend einemLande umsonst verwaltet worden. Wenigstens die Rechtsanwälteund Advokaten müssen immer von den Parteien bezahlt werden, undwürden sie es nicht, so würden sie ihre Pflicht noch schlechter erfül-len, als sie eö jetzt thun. Die an die RcchtSanwälte und Advokatenjährlich entrichteten Gebühren belaufen sich bei jedem Gerichtshöfeweit höher als die Gehalte der Richter. Dadurch, daß diese Gehaltevon der Krone bezahlt werden, können sich die nothwendigen Prozeß-kosten nirgends merklich vermindern. Aber man verbot auch nichtsowohl in der Absicht, diese Kosten zu vermindern, als in der, dierichterliche Bestechlichkeit zu verhüten, den Richtern Geschenke oderSporteln von den Parteien anzunehmen.
Daö Amt eines Richters ist an sich selbst so ehrenvoll, daß sichLeute genug dazu finden, auch wenn cS nur mit sehr geringen Emo-lumentcn verbunden ist. Das geringere Amt eines Friedensrichtersführt eine Menge von Mühwaltungen mit sich und bringt in denmeisten Fällen gar keine Emolumentc, und dennoch ist eö ein Gegen-stand des Ehrgeizes für unsere meisten Landedellcutc. Die Gehalte
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