Band 
[Dritter Band. - Vierter Band.]
Seite
36
JPEG-Download
 

36

der sämmtlichen Ober- und Unterrichter sammt allen Kosten derRechtsverwaltung und Rcchtövollstrcckung, auch da, wo diese nichtmit besonderer Sparsamkeit eingerichtet ist, machen in civilisirtenLändern nur einen sehr geringen Theil dcö gesammten Staatsauf-wandcs aus.

Alle Ausgaben für das Justizwcsen könnten sogar ganz wohlmit den bloßen Gcrichtssporteln bestellten werden, und ohne daß dieRechtspflege dem Zufall oder der Bestechung preisgegeben würde,könnte das Staatseinkommen doch von dieser wenn auch nur kleinenBelastung befreit bleiben. Es ist schwer, die Gcrichtssporteln mitErfolg zu bestimmen, so lange eine so mächtige Person, wie daSStaatsoberhaupt ist, einen Theil davon erhält und ein nicht unbe-deutendes Einkommen daraus zieht; aber eS ist sehr leicht, sobaldder Richter die Hauptperson ist, welche davon Gewinn zieht. DenRichter kann das Gesetz ganz leicht zwingen, seine Vorschriften zubefolgen, aber das Staatsoberhaupt zu nöthigen, daß es sie rcspektire,dürfte ihm nicht immer gelingen. Da wo die Gcrichtssporteln genaubestimmt und festgesetzt sind, wo sie alle auf einmal in einem gewissenZeitpunkte jedes Prozesses in die Hände eines KassirerS gezahlt undvon diesem nach Beendigung des Prozesses und nicht während dcSLaufes desselben in bestimmten Verhältnissen unter die Richter ver-theilt werden: da scheint die Gefahr einer schlechten Rechtsvcrwal-tung nicht größer zu sein, als wenn jene Sporteln ganz verbotenwerden. Diese Sporteln können ohne bedeutende Vcrtheurung derProzeßkosten so weit erhöht werden, daß sie alle Kosten dcö Justiz-wesens bestreiten. Indem sie erst nach Beendigung des Prozessesden Richtern ausgezahlt werden, kann dies ein Sporn des Fleißesfür den ganzen Gerichtshof sein. Bei Gerichten, die aus einer be-trächtlichen Anzahl von Mitgliedern bestehen, können jene Sporteln,wenn jedes Mitglied seinen Antheil an denselben nach der Zahl vonStunden und Tagen, die er entweder im Gerichte selbst, oder bei einerKommission mit Prüfung des Prozesses zugebracht hat, erhält, denFleiß jedes einzelnen Richters anfeuern. Staatsdienste werden nie-mals besser besorgt, als wenn sie erst nach ihrer Leistung und demFleiße, der darauf verwendet worden, belohnt werde». Bei demfranzösischen Parlamente machen die Gcrichtssporteln (sie heißen