L1
daher vo» keinem Einzelnen und keiner kleinen Anzahl von Personenerwartet werden darf. Die Erfüllung dieser Pflicht erfordert eben-falls in den verschiedenen Perioden der Gesellschaft einen sehr ver-schiedenen Grad von Aufwand.
Nächst den öffentlichen Anstalten und Werken, die zur Verthei-digung dcö Staates und zur Rechtspflege nöthig sind, und vondenen wir oben gesprochen haben, bedarf es besonders noch zur Er-leichterung des Handelsverkehres und zur Förderung des Unterrich-tes anderer öffentlicher Werke und Anstalten. Die Unterrichtöan-stalten sind von zweierlei Art! entweder Anstalten für die Erziehungder Jugend oder für den Unterricht von Leuten jedes Alters. DieBetrachtungen also über die Art, wie die Kosten dieser verschiedenenöffentlichen Anstalten und Werke am besten bcstrittcn werden können,werden diese dritte Abtheilung unseres Kapitels in drei Hauptstückczerlegen.
Grstes.Hanptstück.
Oeffcntliche Werke und Anstalten zur Erleichterung des Handels der Gesellschaft.
1 .
Werke und Anstalten, die zur Erleichterung desHandels überhaupt dienen.
Daß die Errichtung und Unterhaltung derjenigen öffentlichenWerke, welche den Handel eines Landes erleichtern, wie gute Stra-ßen, Brücken, schiffbare Kanäle, Häfen u. s. w., in verschiedenenPerioden der Gesellschaft einen sehr verschiedenen Grad von Auf-wand erfordern, bedarf wohl keines besonderen Beweises. Der Auf-wand für Herstellung und Unterhaltung der Landstraßen muß offen-bar zugleich mit dem jährlichen Produkte des Bodens und der Arbeitin einem Lande, d. h. mit der Menge und dem Gewichte der Güterwachsen, welche auf diesen Straßen hin- und hergefahren werden.Die Stärke einer Brücke muß sich nach der Anzahl und dem Gewichteder Fuhrwerke richten, welche der Wahrscheinlichkeit nach über die-