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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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anzuflehen. Verschiedene Pläne sind im Parlamente von verschie-denen Parteien zur bessern Verwaltung der GcscllschafSangclcgcn-hcilcn vorgelegt worden. Alle diese Pläne scheinen in dem, waöfreilich immer offenbar genug war, übcrcin zu kommen, daß die Ge-sellschaft gänzlich unfähig ist, ihre Länderbesitzungen z» regieren.Sogar die Gesellschaft selbst scheint von ihrer Unfähigkeit in diesemPunkte überzeugt zu sein, und ist deshalb bereit, die Regierung anden Staat abzutreten.

Mit dem Rechte, Festungen und Besatzungen in entfernten,von uncivilisirten Völkerschaften bewohnten Ländern zu besitzen, istnothwendig auch daö Recht, in diesen Ländern Krieg zu führen undFrieden zu schließen, verbunden. Die Gesellschaften mit zusammen-geschossenem Fonds, welche das eine Recht besaßen, haben immerauch das andere ausgeübt, und oft ist es ihnen ausdrücklich ertheiltworden. Wie ungerecht, eigensinnig und grausam sie dasselbe inder Regel ausgeübt haben, davon liefern die neuesten Erfahrungennur allzusprechende Belege.

Wenn eine Gesellschaft von Kaufleuten cö unternimmt, aufihre eigene Gefahr und Kosten einen neuen Handel mit irgend einerentfernten und uncivilisirten Nation anzufangen, so kann es billigsein, sie zu einer Gesellschaft mit zusammcngeschosscncin Fonds zumachen, und ihr im Falle des Gelingens ein Handelsmonopol aufeine gewisse Reihe von Jahren zu bewilligen. Dies ist der leichtesteund natürlichste Weg, wie der Staat sie für einen gefährlichen undkostspieligen Versuch, von welchem das Publikum späterhin dieFrüchte einzuernten haben wird, zu entschädigen vermag. Ein solchesMonopol auf eine bestimmte Zeit läßt sich aus eben den Gründenrechtfertigen, aus welchen dem Erfinder einer neuen Maschine unddem Verfasser eines neuen Buches ein Monopol bewilligt wird.Aber mit Ablauf der festgesetzten Zeit sollte jenes Monopol jedenfallszu Ende gehen. Die Festungen und Besatzungen, wenn man fürnöthig gefunden hatte, dergleichen herzustellen, sollten dann in dieHände der Regierung kommen, ihr Werth sollte an die Gesellschaftbezahlt, und der Handel allen Unterthanen des Staatcö freigegebenwerden. Durch ein immerwährendes Monopol werden alle übrigenUnterthanen des Staatcö höchst thörichter Weise auf eine doppelte