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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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dürfnisse, welche die Gesellschaft gerade habe» möchte, zurückzu-behalten sei. Wenn aber die Gesellschaft ein schlechter Verwalterund ein schlechter Landesherr war, so lange ihr das Ganze ihresreinen Einkommens und ihrer reinen Gcwinnstc gehörte und zu ihrerVerfügung stand: so war es gewiß nicht wahrscheinlich, daß sie einbesserer werden würde, nachdem drei Viertel davon anderen Leutenzugeeignet, das übrige Viertel aber zwar zum Vortheil der Gesell-schaft bestimmt, aber zugleich der Aufsicht und Einwilligung andererLeute untergeben worden war.

Es mußte der Gesellschaft wohl lieber sein, daß ihre eigenenDiener und Angehörigen den etwaigen Ucbcrschuß, der sich nach Be-zahlung der vorgeschlagenen Dividende von acht Procent ergab, zuihrem Vergnügen verschwendeten oder zu ihrem Vortheile unterschlü-gen , als daß derselbe in die Hände von Leuten komme, mit denensie vermöge jener Anordnungen unfehlbar einigcrmaaßcn entzweit seinmußte. Das Interesse dieser Diener und Angehörigen konnte in derVersammlung der Eigenthümer in dem Grade vorherrschen, daß sieselbst bisweilen geneigt war, die Urheber solcher Plündcreicn, dieihrem Ansehen zum Trotze unmittelbar verübt worden waren, gleich-wohl zu unterstützen. Bei dem größeren Theile der Eigenthümerkonnte eö manchmal eine minder wichtige Sache sein, ihr Ansehenausrecht zu erhalten, als diejenigen zu unterstützen, welche diesemAnsehen Trotz geboten hatten.

So kam es denn auch, daß die Anordnungen von 1773 derVerwirrung in den Regicrungsangelegenheiten der Gesellschaft inOstindien kein Ende machten. Ungeachtet dessen, daß sie in einerkurzen Anwandlung von guter Aufführung einmal mehr als dreiMillionen Pfund Sterling in den Schatz von Calcutta gesammelthatten, und ungeachtet dessen, daß sie später ihre Herrschaft oderihre Räuberei über eine noch viel weitere Strecke der reichsten undfruchtbarsten Länder Indiens ausdehnten: wurde doch Alles ver-schleudert und vernichtet. Sie fanden sich gänzlich unvorbereitet, denEinfall Hyder-Ali'S aufzuhalten oder ihm zu widerstehen, und soist die Gesellschaft jetzt (1784) in Folge jener Anordnungen in grö-ßerer Noth als jemals, und noch einmal gezwungen, um einensofortigen Bankerott zu vermeiden, die Regierung um Unterstützung