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als Privatleute aufzubringen vermögen. Ob das Geschäft, welchesdiese Gesellschaften betreiben, auf eine sv bestimmte Regel und Me-thode gebracht werden könne, daß es sich für eine Gesellschaft mitvereinigtem Fondö eignete, und ob jene Grund haben, sich außer-ordentlicher Gcwinnste zu rühmen, das weiß ich nicht und will ichnicht behaupten. Die Gesellschaft der Bcrgwerksunternchmer aber(rlu! Iiiiim-allvouturors ooiiipiu^) ist schon längst bankerott geworden.Eine Aktie an dem Kapital der britischen Leinwandgesellschaft inEdinburg steht gegenwärtig tief unter pari, obgleich nicht so sehr,als vor einigen Jahren. Die Gesellschaften mit vereinigtem Fonds,welche für den patriotischen Zweck errichtet wurden, irgend einembesonderen Manufakturzwcig aufzuhelfen, haben nicht nur ihre eige-nen Geschäfte schlecht betrieben und dadurch das allgemeine Gcsell-schaftSkapital vermindert, sondern auch in anderer Beziehung, wienicht anders möglich, mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Trotz derredlichsten Absichten ist die unvermeidliche Partheilichkcit der Direk-toren für gewisse Zweige der Manufaktur, deren Unternehmer siemißleiten und täuschen, eine wirkliche Entmuthigung für alle übrigen,und stört nothwendig mehr oder weniger das natürliche Verhältniß,das sich sonst zwischen wohlangcwandtem Fleiße und dem daraus zuziehenden Gewinne von selbst herstellen würde, und das unter allenBeförderungsmitteln der allgemeinen Landesindustrie das größte undkräftigste ist.
Zweites Hauptstück.
Ausgaben für Erziehungsanstalten der Jugend.
Die Anstalten für die Erziehung der Jugend können gleichfallsselbst ein hinlängliches Einkommen haben, womit ihre Kosten be-stricken werden mögen. Das Schulgeld oder Honorar, welches derSchüler seinem Lehrer zahlt, macht natürlich ein solches Einkom-men aus.
Selbst da, wo die Belohnung des Lehrers nicht ganz aus dieser