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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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eigentlichen Wissenschaft geworden zu sein scheint. In Rom wurdees schon sehr frühe zu einer Wissenschaft, und gab denjenigen Bür-gern, die in dem Rufe standen, es zu verstehen, einen hohen Gradvon Ansehen. In den Republiken des alten Griechenlands , zumalin Athen , bestanden die gewöhnlichen Gerichtshöfe aus zahlreichenund eben deshalb unordentlichen Volksversammlungen, die ihre Ent-scheidungen oft nur aus gut Glück oder so gaben, wie das Geschreider Faktionen und der Partcigeist dazu trieben. Die Schmach einesungerechten Urtheils konnte, wenn sie unter fünfhundert oder tausendoder fünfzehnhundert Leute (denn so zahlreich waren manche Ge-richtshöfe) sich -vertheilte, auf keinen Einzelnen schwer fallen. InRom bestanden dagegen die höchsten Gerichtshöfe entweder auseinem einzelnen Richter oder aus einer kleinen Anzahl von Richtern,deren Charakter, zumal sie immer öffentlich verhandelten, durch einenübereilten oder ungerechten Spruch sehr leiden mußte. Solche Ge-richtshöfe suchten natürlich aus Angst, sich den öffentlichen Tadelzuzuziehen, in zweifelhaften Fällen sich durch das Beispiel oder diePräccdcnzicn derjenigen Richter zu schützen, welche an eben demselbenoder an einem anderen Gerichtshöfe schon vor ihnen ein ähnlichesUrtheil gefällt hatten. Eine solche Achtung für die herkömmlichePraxis und die Präccdcnzicn bildete das römische Recht nothwendigzu demjenigen geregelten und geordneten Systeme aus, als welcheses auf uns gekommen ist; und eine gleiche Achtung für das. Her-kömmliche und die Präccdcnzicn hat auch in jedem anderen Lande,wo sie stattfand, die gleichen Folgen gehabt. Wahrscheinlich warauch der Vorzug, welchen nach den Berichten des Polybius undDionysius von Halicarnaß die Römer über die Griechen in An-sehung ihres moralischen Charakters hatten, der besseren Verfassungihrer Gerichtshöfe mehr als irgend einem der Umstände zuzuschrei-ben, aus denen diese Schriftsteller ihn erklären. Die Römer sollensich besonders durch die hohe Ehrfurcht, die sie für die Eide hegten,ausgezeichnet haben. Aber es ist auch natürlich, daß Menschen,die ihre Eide nur vor einem wohlunterrichteten und gewissenhaftenGerichtshöfe abzulegen pflegen, mehr auf ihren Schwur achten,als andere, die vor unordentlichen Pöbelvcrsammlungcn zu schwörengewohnt sind.