Band 
[Dritter Band. - Vierter Band.]
Seite
103
JPEG-Download
 

Gordiaö, Hippias und manche Andere. Als die Nachfrage zunahm,wurden die Philosophen- und Nhctorcnschulen stehend: zuerst inAthen , und in der Folge auch in mehreren anderen Städten. DerStaat scheint sie jedoch niemals anders unterstützt zu haben, als da-durch, daß er ihnen manchmal Plätze anwicS, was mitunter auchvon Privaten geschah. So wies wohl der Staat dem Plato dieAkademie, dem Aristoteles das Lyceum, dein Zeno von Cyzicum,dem Stifter der stoischen Schule, den Porticus an; Epikur abervermachte seine Gärten seiner Schule. Bis um die Zeit des MarcusAntoninus scheint kein Lehrer vom Staate einen Gehalt bekommenoder irgend eine andere Einnahme gehabt zu haben,-als die ihm dieHonorare seiner Schüler brachten. Die Besoldung, welche dieserphilosophische Kaiser, wie wir aus Lucian erfahren , für einenLehrer der Philosophie aussetzte, wurde wahrscheinlich nicht längerausgezahlt, als er lebte. Es gab zu jener Nichts, was den heuti-gen Privilegien der Graduirtcn ähnlich ist, und cS war nicht nöthig,auf einer jener Schulen gewesen zu sein, nur zur Ausübung cincögewissen Gewerbes oder BcrnfcS zugelassen zu werden. Wenn nichtdie gute Meinung, die man von der Nützlichkeit einer Schule hatte,Schüler hinzog, so war Niemand durch das Gesetz gezwungen, siezu besuchen, und es wurde auch Niemand dafür belohnt, daß er siebesucht hatte. Die Lehrer hatten keine Art von Gerichtsbarkeit überihre Zöglinge, und übten überhaupt keine andere Autorität über sieaus, als diejenige, welche hervorragende Tugenden und Geschicklich-keiten den Erziehern immer von Seiten der Jugend verschaffen.

In Rom machte das Studium der bürgerlichen Rechte einenTheil der Erziehung, zwar nicht bei der Mehrzahl der Bürger, aberdoch in gewissen Familien aus. Allein die jungen Leute, welche dieRechtswissenschaft zu studiern wünschten, fanden keine öffentlicheSchule, wohin sie hätten gehen können,, und hatten kein anderesMittel, diese Studien zu treiben, als indem sie sich an diejenigenVerwandten und Freunde anschlössen, die in dem Muse standen, dieRechtswissenschaft zu verstehen. Es ist vielleicht der Bemerkungwerth, daß, obgleich die Gesetze der zwölf Tafeln zum großen Theilvon den Gesetzen der alten griechischen Republiken hcrübergenommcnwaren, doch in keiner dieser Republiken das Recht jemals zu einer