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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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für gerathen, das Handelsgeschäft, dein seine Familie ursprünglichihre Größe zu danken hatte, aufzugeben, und wendete nun in seinemspäteren Leben sowohl das, was ihm von seinem Privatvermögcnübrig geblieben war, als auch die Einkünfte des Staates, die ihmzu Gebote standen, zu Unternehmungen und Ausgaben an, die sichfür seine Lage besser schickten.

Es giebt keine zwei Charaktere, die sich weniger mit einanderzu vertragen scheinen, als der Charakter eines Kaufmanns und dereines Fürsten. Wenn die englisch - ostindischc Kompagnie ihr Kaus-mannSgcist zu schlechten Regenten gemacht hat, so scheint sie anderer-seits ihr Rcgcntcngcist zu ebenso schlechten Kaufleuten gemacht zuhaben. So lange sie bloß Kaufleute waren, trieben sie ihren Han-del mit gutem Erfolg, und waren im Stande, von ihren Gewinnstenden Aktionären eine mäßige Dividende zu zahlen. Seitdem sie Re-genten geworden sind mit einem Einkommen, welches, wie man sagt,ursprünglich mehr als drei Millionen Pfund Sterling betrug, warensie genöthigt, die Regierung um außerordentlichen Beistand anzu-gehen, damit sie nicht bankerott würden. Bei ihrer vorigen Lagesahen sich ihre Diener in Indien als Handlungsdiencr an; in ihrergegenwärtigen Lage halten sich eben diese Diener für fürstlicheMinister.

Ein Staat kann zuweilen einen Theil seiner Einkünfte eben so-wohl von Geldzinsen als von Kapitalgewinnsten erhalten. Wenner einen Schatz gesammelt hat, so kann er einen Theil davon ent-weder an fremde Staaten oder an seine eigenen Bürger auölcihcn.

Der Kanton Bern zog ansehnliche Einkünfte davon, daß ereinen Theil seines Schatzes fremden Staaten lieh, d. h. in den öffent-lichen Fonds der verschiedenen verschuldeten Nationen in Europa ,besonders in den französischen und englischen, anlegte. Die Sicher-heit dieser Einkünfte hängt erstens von der Sicherheit der Fonds ab,in welchen die Kapitalien angelegt worden sind, d. h. von der Ehren-haftigkeit der Regierung, welche die Fonds verwaltet, und zweitensvon der Gewißheit oder Wahrscheinlichkeit eines dauernden Friedensmit der Nation, der man geborgt hat. Im Falle eines Kriegcömöchte wohl der erste Akt der Feindseligkeit von Seiten der Nation,welche Schuldnerin ist, gerade der sein, daß sie die Fonds ihres