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Gläubigers einzieht. — So viel ich weiß, ist diese Politik des Geld-auölcihciiö an fremde Staaten dem Kanton Bern allein eigen.
Die Stadt Hamburg *) hat eine Art öffentlichen Leihhauses,welches den Staatsbürgern zu 6 Proecnt Gelb auf Pfänder leiht.Man behauptet, daß dieses Leihhaus oder Uomlmrd, wie eS genanntwird, dem Staate jährlich hundcrtfunfzigtausend Bankothaler ein-bringt, was, den Thaler zu vier und einem halben Schilling gerech-net, 33,760 6. ausmacht.
Die Regierung von Pcnnsplvanicn erfand ein Mittel, ävic sie,ohne einen Schatz zu sammeln, ihren Unterthanen doch — zwar keinGeld, aber GeldeSwcrth borgen könne. Sie schoß Privatpersonen,die Ländcrcicn von doppeltem Werthe zur Sicherheit boten, Kredit-zettel auf Zinsen vor, die nach fünfzehn Jahren von eloto wieder ein-gelöst werden, und in der Zwischenzeit gleich Banknoten von Handzu Hand gehen, und zufolge einer Akte der in allen Zah-
lungen zwischen den Einwohnern der Provinz als gesetzliches Zah-lungsmittel angenommen werden sollten. Hierdurch verschaffte siesich eine mäßige Einnahme, welche eine jährliche Ausgabe von etwaviertausend fünfhundert Pfund Sterling, die ganze gewöhnliche Aus-gabe dieser sparsamen und wohlgeordneten Regierung, fast gänzlichzu bcstreitcn diente. Der gute Erfolg einer solchen Maaßregel mußtevon drei verschiedenen Umständen abhängen: erstens von der Nach-frage nach einem anderen Werkzeuge des Handels, als denn Golb-und Siibcrgelde, d. h. von der Nachfrage nach einer solchen Quan-tität von Kvnsumtionswaarcn, wie sie nicht zu beschaffen war, wennman nicht den größten Theil des Gold- und SilbergeldcS zum An-kauf derselben außer Landes schickte; zweitens von dem Kredit derRegierung, dicvvn diesem Mittel Gebrauch machte; drittens aber vonder Mäßigung, mit der sie sich dieses Mittels bediente, indem sienämlich den ganzen Werth der Kreditzcttel nicht höher steigen ließ,als den des Gold- und Silbcrgeldcs, welches zum Verkehr nöthiggewesen wäre, wenn es keine solchen Kreditzcttel gegeben hätte.Dasselbe Büttel ergriffen auch mehrere andere amerikanische Kolonien
*) Sicdc die „^lemuli'cs cuueeensiU les Vi'vils el Imi>osNio»s cn lluevpe."lomo 1. p. 73.
IV.
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