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großtcntheilS sehr mäßig. Dic Rechtspflege war, wie wir gezeigthabe», anstatt Ausgaben zu verursachen, eine Einkonnnensgucllc.Dic Arbeit dcö Landvolkes, drei Tage vor und drei Tage nach derErnte, wurde für genügend gehalten, um alle Brücken, Landstraßenund andere öffentlichen Werke, dic der Handelsverkehr deö Landeserfordern möchte, herzustellen und zu unterhalten. In diesen Tagenscheint die Hauptausgabc dcö Fürsten dic für seinen Haushalt undseine Familie gewesen zu sein. Seine HauSofficiauteu waren daherauch die großen Staatsbeamten. Der Großschatzmcistcr nahm dicRenten ein. Der Oberhofmeistcr und der Obcrkämmcrcr hatten dicAufsicht über die HauShaltungSauSgabcn. H)ic Sorge für die Ställe(»wl'Io«) des Fürsten war dem Connctable (oonslichlo) und demMarschal anvertraut. Die Häuser dcö Fürsten waren in der Formvon Schlössern gebaut und scheinen seine Hauptfcstungcn gewesen zusein. Die Kastellane dieser Häuser oder Schlösser konnten alö eine Artvon Kommandanten angesehen werden, und scheinen dic einzigenOffiziere gewesen zu sein, die man auch in Friedcnözeitcn unterhal-ten mußte. Unter diesen Umständen konnte die Rente großer Län-dcrcien in gewöhnlichen Fällen wohl hinlänglich sein, dic nothwen-digen NegicrungSauögabcn zu bestrciten.
Ju dem heutigen Zustande deö größten Theils der europäischenMonarchien würde dic Rente sämmtlicher Ländcrcicw, wenn sie sobewirthschaftet würden, alö eö wahrscheinlich geschähe, falls sie alleEinem Eigenthümer gehörte», kaum so viel Einkünfte bringen, alsjetzt auch in Friedenszeiteu von den Bürgern erhoben werden. Dicgewöhnlichen Einkünfte Großbritanniens z. B., wenn man dazunicht bloß rechnet, waö zur Bestreitung der laufenden Jahreöauö-gabcn, sondern auch das, waö zur Verzinsung der Staatsschuldenund zur Abtragung eines Theils deö Schuldkapitalcö nöthig ist,betragen jährlich mehr alö zehn Millionen Pfund Sterling. DicGrundsteuer aber, zu vier Schilling auf daS Pfund, beträgt jährlichnoch nicht zwei Millionen. Gleichwohl ist diese sogenannte Grund-steuer (lmml - >,ux), wie man annimmt, der fünfte Theil nicht nurvon der Rente aller Ländercien, sondern auch von dem Ertrage allerHäuser und von denZinse» allerKapitalienGroßbritanniens, wovonnur dic dem Staate geliehenen oder von Pächtern zur Kultur dcö
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