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der Kronländereien eine bedeutende Snnunc Geldes einbringen, die,wenn man sie zur Bezahlung der Staatsschulden verwendete, einweit größeres Einkommen von der Verpfändung frei machen würde,als die Ländereien selbst jemals der Krone einbrachten. In Ländern,wo Landgüter, die anfs Vollkommenste angebaut und kultivirt sind,und znr Zeit des Verkaufes eine so große Rente liefern, als sich nurje von ihnen erwarten läßt, um daö Drcißigsachc ihres jährlichenErtrages verkauft zu werden pflegen, da läßt sich erwarten, daß dieschlecht angebauten, unkultivirten und mur niedrige Renten abwer-fenden Kronländereien um das Vierzig-, Fünfzig- oder Sechzigfachczu verkaufen sein würden. Die Krone käme dadurch sofort zum Ge-nusse derjenigen Einkünfte, welche sich mit dieser hohen Verkaufs-summc von den auf ihnen haftenden Pfandrechten frei mache» ließen.Nach Verlauf weniger Jahre würde sie wahrscheinlich noch ein zwei-tes Einkommen erhalten. Sobald die Kronländereien in Privat-hänbc übergegangen wären, würden sie auch in wenigen Jahren ingute Kultur kommen. Mit der Vermehrung der Produkte wüchseauch die Bevölkerung des Landes, weil daö Einkommen und dieKonsumtion dcS Volkes steigen würde. Es müssen aber auch dieEinkünfte, welche die Krone aus dem Zoll und der Äccise zieht, mitdem Einkommen und der Konsumtion des Volkes zunehmen.
Die Einkünfte, welche in irgend einer civilisirten Monarchie dieKrone von den Kronländereien zieht, scheinen zwar den einzelnenBürgern Nichts zu kosten, kosten aber in der That der Gesellschaftvielleicht mehr, als irgend ein anderes gleich großes Einkommen,dessen die Krone genießt. Es würde in allen Fällen der GesellschaftVortheilhaft sein, wenn der Krone diese Einkünfte durch andere gleichgroße Einkünfte ersetzt, und die Ländereien unter daö Volk vertheiltwürden, — eine Sache, die man vielleicht durch Nichts besser er-reichen könnte, als durch einen öffentlichen Verkauf der Kronlän-dcreicn.
Die einzigen Ländereien, welche in einer großen civilisirtenMonarchie der Krone gehören sollten, sind solche, die nur zum Ver-gnügen und zur Pracht dienen, wie z. B. Parke, Gärten, öffentlicheSpaziergänge u. ft w., lauter Besitzungen, die man überall nur fürDinge, die Kosten machen, und nicht für Einkommensquellen ansieht.