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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Da nun StaatSkapitalien und StaatSlandcrcicn, diese beidenEinkommensquellen, welche dem Staatsoberhaupte oder dein Ge-meinwesen unmittelbar gehören, sowohl ein unpassender als ein un-zureichender Fonds zur Bestreitung der nothwendigen Ausgabeneines großen eivilisirtcn Staates sind: so bleibt nur übrig, daß dieseAusgaben zum größten Theil durch Steuern einer oder der anderenArt bestrittcn werden, d. h. daß die Bürger einen Theil ihres Pri-vateinkommens beisteuern, um daraus ein öffentliches Einkommenfür das Staatsoberhaupt oder daö Gemeinwesen zu bilden.

Zweilc Abtheilung.

Stcumi.

Das Privatcinkommcn der Einzelnen entspringt, wie im erstenBuche gezeigt worden, zuletzt immer auö drei verschiedenen Quellen:auS der Grundrente, aus dem Gewinn und aus dem Arbeitslohn.Auö einer oder der anderen dieser drei Arten des Einkommens oderaus allen zusammen muß also jede Steuer zuletzt gezahlt werden.Ich will so viel Aufklärung, als mir möglich ist, geben: erstensüber diejenigen Steuern, die ihrer Bestimmung nach auf die Rentefallen sollen; zweitens über diejenigen, die die Bestimmung haben,auf den Gewinn zu fallen; drittens über diejenigen, die auf denArbeitslohn zu fallen bestimmt sind, und viertens über diejenigen,die ihrer Bestimmung nach auf alle drei Quellen des Privatcinkom-mcnS ohne Unterschied fallen sollen. Durch die abgesonderte Be-trachtung jeder dieser vier verschiedenen Stcucrartcn wird diese zweiteAbtheilung dcö gegenwärtigen Kapitels in vier Hauptstückc zerfallen,wovon drei wieder eigene Untcrabthcilungcn erfordern. ES wirdsich aus der folgenden Darstellung ergeben, daß viele von diesenSteuern zuletzt gerade nicht aus dem Fonds oder aus der Einkom-mensquelle bezahlt werden, auf welche sie ihrer Bestimmung nachfallen sollten.

Ehe ich aber auf die Untersuchung der einzelnen Steuern ein-