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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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gebe, muß ich noch folgende vier Grundregeln über die Steuern imAllgemeinen vorausschicken.

I. Die Unterthanen jedes Staatcö müssen zur Unterstützungder Staatsgewalt so genau als möglich nach Verhältniß ihres Ver-mögens beitragen, d. h. nach Verhältniß der Einkünfte, die einJeder unter dem Schutze deö Staates genießt. Die Regiernngö-auSgaben sind in Bezug auf die einzelnen Bürger einer großen Na-tion ohngcsähr eben das, was die Wirthschastöausgaben in Bezugauf die Miteigenthmncr eines großen Gutes sind, da diese sämmtlichnach Verhältniß ihres Antheils an dem Gute zu jenen Ausgabenbeisteuern müssen.

In der Beobachtung oder Vernachlässigung dieser Grundregelbesteht das, was man die Gleichförmigkeit oder Ungleichförmigkeitder Besteuerung nennt. Jede Steuer, das soll hier ei» für alle Malbemerkt werden, die zuletzt nur auf eine der drei oben erwähntenEinkommcnsartcn fällt, ist nothwendig deswegen, weil sie nicht zu-gleich die beiden anderen trifft, eine ungleichförmige. In der folgen-den Darstellung der verschiedenen Steuern werde ich dieser Art vonUngleichförmigkeit nur noch selten Erwähnung thun, und mich mitmeinen Bemerkungen mcistcntheilS auf diejenige Ungleichförmigkeitbeschränken, welche dadurch entsteht, daß eine Steuer selbst auf dieArt deö PrivatcinkommcnS, auf welche sie gelegt ist, ungleich fällt.

II. Die Steuer, die jeder einzelne Bürger zu zahlen verbundenist, muß genau bestimmt und nicht willkürlich sein. Die Zeit derZahlung, die Art und Weise derselben, die Summe, welche gezahltwerden soll: Alles das muß dem Steuerpflichtigen, so wie jederanderen Person klar und deutlich sein. Wo es nicht so ist, da stehtjeder Steuerpflichtige mehr oder weniger in der Gewalt deö Steuer-einnehmers, der entweder einen verhaßten Steucrbczahlcndcn stärkerbelasten oder durch die Androhung einer solchen Belastung Geschenkeund Accidenzien erpressen kann. Die Unbestimmtheit der Besteuerungbefördert den Uebermuth und die Bestechung bei einer Klasse vonMenschen, die schon ohnehin, wenn sie auch gar nicht übermüthigund bestechlich sind, die Dolksmcinung gegen sich haben. Die ge-naue Bestimmtheit dessen, was jeder Einzelne zu zahlen hat, ist beider Besteuerung eine so wichtige Sache, daß, wie die Erfahrung