Band 
[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Grundsätzen der Gerechtigkeit zuwider, zuerst die Versuchung hervor,und straft dann Diejenigen, die ihr erliegen; ja es verschärft sogar ge-wöhnlich die Strafe gerade nach Maaßgabc des Umstandcs, der siemildern sollte, nach Maaßgabc der Versuchung zum Verbrechen *').Viertens kann die Steuer dadurch, daß sie die Steuerpflichtigenhäufigen Besuchen und gehässigen Untersuchungen von Seiten derEinnehmer unterwirft, dieselben höchst unnöthigcn Beunruhigungen,Plackereien und Bedrückungen aussetzen, und wenn auch die Placke-rei genau genommen kein Kostenaufwand ist, so steht sie doch demKoftenauswandc ganz gleich, mit welchem sich Jeder gern von ihrloskaufen möchte. Auf eine oder die andere dieser vier Arten istalso eine Steuer oft für die Bürger eine weit größere Last, als siefür das Staatsoberhaupt ein Gewinn ist.

Die augenscheinliche Gerechtigkeit und Nützlichkeit der ange-gebenen vier Grundregeln hat sie mehr oder weniger der Aufmerksam«kcit aller Nationen empfohlen. Alle Nationen haben sich bemüht,nach ihrer besten Einsicht ihre Steuern so gleichförmig, so bestimmt,so bequem für den Steuerpflichtigen nach Zeit und Ort der Zahlung,und so wenig lästig für das Volk zu machen, als es bei der Höhedes Einkommens, die sie den: Fürsten abwerfen sollten, möglichwar. Die folgende kurze Uebersicht einiger Hauptstcucrn, die in ver-schiedenen Zeitaltern und Ländern Statt gefunden haben, wird zei-gen , daß nicht alle Nationen in ihren Bemühungen zur Erreichungdieses Zweckes gleich glücklich gewesen sind.

Erstes Hanptstück.

Steuern auf die Ncntc. — Steuern auf die Grundrente. —

Eine Steuer auf die Grundrente kann entweder nach einemgewissen Kanon aufgelegt werden, indem jeder Distrikt auf eine ge-wisse Rente geschätzt wird, und diese Schätzung hernach unvcrändcr---

*) Siehe 8ketckes ok tko Ilistor^ ol Nun, p. 474 et seq.