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Rente, welche er dem Grundherrn zu zahlen sich versteht. Es giebtkeinen Pächter, der nicht zuvor berechnete, wieviel der Kirchenzchntc,der eine solche Grundsteuer ist, ein Jahr ins andere gerechnet, wahr-scheinlich betragen möge.

Der Zehnte und jede andere Grundsteuer dieser Art sind unterdem Scheine vollkommenster Gleichförmigkeit sehr ungleichförmigeSteuern: denn ein gewisser Theil des Produktes ist in verschiedenenLagen einem sehr verschiedenen Theile der Rente gleich. Auf manchensehr reichen Ländereicn ist das Produkt so groß, daß die Hälfte des-selben vollkommen hinreicht, dem Pächter sein auf den Anbau ge-wandtes Kapital mit dem in der Nachbarschaft üblichen Pächtcrge-winne zurückzuerstatten. Er könnte also, wenn es keinen Zehntengäbe, die andere Hälfte oder, was eben soviel ist, den Werth derandern Hälfte, als Rente an den Eigenthümer zahlen. Wird ihmaber ein Zehntel des Produktes als Zehnte» abgenommen, so mußer den Erlaß des fünften Theils von seiner Rente fordern, weil ersonst nicht sein Kapital mit dem gewöhnlichen Gewinne zurückerhaltenkann. In diesem Falle kann sich also die Rente des Grundherrn,anstatt in der Hälfte oder in fünf Zehnteln des ganzen Produktes zubestehen, nur auf vier Zehntel desselben belaufen. Auf armen Län-dercien ist dagegen das Produkt manchmal so gering, und sind dieKulturkosten so groß, daß vier Fünftel des ganzen Produktes dazuerfordert werden, um dem Pächter sein Kapital sammt dem gewöhn-lichen Gewinne zu erstatten. In diesem Falle könnte die Rente desGrundherrn, wenn es auch keinen Zehnten gäbe, doch nicht über einFünftel oder zwei Zehntel vom ganzen Produkte steigen. Entrichtetaber der Pächter ein.Zehntel vom Produkte als Zehnten, so muß ereinen gleichen Nachlaß an der Rente des Grundherrn fordern, diedadurch auf ein Zehntel des ganzen Produktes herunterkommt. Beider Rente reicher Ländercien mag der Zehnte mitunter eine Steuersein, die sich aus nicht mehr als ein Fünftel oder vier Schilling aufdas Pfund belauft, während er bei der Rente ärmerer Ländereicnzuweilen eine Steuer ist, die die Hälfte oder zehn Schilling auf dasPfund verschlingt.

Wie der Zehnte oft eine sehr ungleichförmige Besteuerung derRente ist, so ist er jederzeit eine Entmuthigung sowohl für den