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Gelegenheit geben, wie denn wirklich das letztere seit der Verwaltungder Kompagnie sehr zurückgekommen sein soll. Die Diener der Kom-pagnie haben vielleicht durch diese Veränderung gewonnen; aber esist wahrscheinlich, daß sie diesen Gewinn nur auf Kosten ihrer Herrenund des Landes machen konnten.
Steuern auf die Hausrcnte.
Die Rente eines Hauses läßt sich in zwei Theile scheiden, derenersterer ganz füglich die Baurcnte genannt werden kann, während derandere gewöhnlich die Grundrente oder Platzrentc (Orouiul-ronto)heißt.
Die Baurcnte ist der Zins oder Gewinn von dem auf den Baudes Hauses verwendeten Kapital. Soll das Gewerbe eines Haus-erbauers mit anderen Gewerben auf gleichen Fuß gesetzt werden, somuß diese Reute groß genug sein, um ihm erstens den nämlichenZins zu gewähren, den er von seinem Kapitale hätte erhalten können,wenn er es auf gute Sicherheit auslich, und um zweitens das Hausin gutem Stande zu erhalten, oder um, was auf dasselbe hinaus-kommt, in einer gewissen Reihe von Jahren das Kapital wiedereinzubringen, welches auf den Bau gewendet worden war. DieBaurente oder der gewöhnliche Baugcwinn richtet sich daher überallnach den üblichen Geldzinsen. Wo der gewöhnliche Zinsfuß vierProcent ist, mag es ein hinlänglicher Gewinn für den Hauscrbauersein, wenn die Hausreute, außerdem daß sie die Grundrente deckt,noch sechs oder sechs und ein halbes Procent von den ganzen Bau-kosten einbringt. Wo der gewöhnliche Zinsfuß fünf Procent ist,wird der Gewinn etwa sieben oder sieben und ein halbes Proceut seinmüssen. Wenn das Gewerbe des Häuscrbauens zu einer Zeit einenweit größeren Gewinn einbrächte, als er nach Maaßgabe des,Geld-zinses sein darf, so würde dies bald soviel Kapital aus den übrigenGewerben wegziehen, daß der Gewinn vom Hänserbauen wieder aufsein richtiges Maaß käme. Wenn es aber zu irgend einer Zeit weitweniger einbrächte, so würden bald andere Gewerbe soviel Kapitalvon ihm wegziehen, daß der Gewinn wieder steigen müßte.