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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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40,107,239 Livrcö 16 ßous *). Das Verhältniß, in welchemdiese Summe anf jene verschiedenen Provinzen vertheilt wird, wechseltvon Jahr zu Jahr nach den Berichten, welche der Staatörath deSKönigs von den guten oder schlechten Ernten oder von anderen Um-ständen erhält, durch welche die Zahlungsfähigkeit jeder Provinzentweder vermehrt oder vermindert wird. Jede Generalität ist wiederin eine gewisse Anzahl von Elektioncn getheilt, und das Verhältniß,nach welchem diese der ganzen Generalität ausgelegte Summe unterdie verschiedenen Elektioncn vertheilt wird, wechselt gleichfalls vonJahr zu Jahr, je »ach den Nachrichten, welche der Staatsrath überihre Fähigkeiten erhält. ES ist aber unmöglich, daß der StaatSrathjemals selbst mit den besten Absichten diese Stcucrabgabcn dem wirk-lichen Vermvgcnszustandc jeder Provinz oder jedes Distriktes auchnur mit einiger Genauigkeit anpasse. Unkunde und falsche Berichtewerden auch den redlichsten Staatsrath immer mehr oder wenigerirre führen. Auch der Antheil, den jedes Kirchspiel zu der Abgabeder ganzen Elektron, und jedes Individuum zu der Abgabe seinesKirchspiels beizutragen hat, wird auf gleiche Weise von Jahr zuJahr so abgeändert, wie man glaubt, daß es die Umstände erfordern.Ueber diese Umstände urtheilen in dem einen Falle die Beamten derElcktion, in dem anderen die des Kirchspiels, und beide stehen mehroder weniger unter der Leitung und dem Einflüsse des Intendanten.Nicht bloß Unwissenheit und Unkunde, sondern auch Freundschaft,Partcihaß und Privatrachc leiten, wie behauptet wird, die Verthei-let der Steuer oft irre. Es ist klar, daß Niemand, der einer solchenSteuer unterworfen ist, eher mit Sicherheit wissen kann, wie vieler zu bezahlen haben wird, als er zur Steuer angesetzt ist; er kanneö nicht einmal mit Sicherheit wissen, nachdem er schon angesetztworden. Wenn irgend eine Person besteuert worden ist, die hättesteuerfrei bleiben sollen, oder wenn Jemand über sein Verhältnißhinaus besteuert wurde, so müssen zwar beide für diesmal zahlen,können sich aber beklagen und ihre Beschwerde beweisen, und dannwird das ganze Kirchspiel für daö folgende Jahr mit einer weiterenSteuer belegt, woraus Jene entschädigt werden. Wird einer der

KIi!inuires vonccrnanl etc. II. 17.

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