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ändert, so würde es doch immer nöthig sein, daß der Arbeiter andiesem Orte so viel Unterhalt verdiene, als gerade mit zehn Schillingwöchentlich gekauft werden kann, d. h, daß er nach Zahlung derSteuer zehn Schilling wöchentlich übrig behalte. Damit ihm abernach Zahlung einer solchen Steuer noch zehn Schilling übrig blei-ben, muß der Preis der Arbeit an diesem Orte bald nicht bloß aufzwölf Schilling, sondern auf zwölf und einen halben Schilling stei-gen, d. h. damit er eine Steuer von einem Fünftel bezahlen kann,muß sein Lohn nothwendig nicht bloß um ein Fünftel, sondern umein Viertel steigen. Wie auch daS Verhältniß der Steuer gestelltsein mag, der Arbeitslohn muß in allen Fällen nicht bloß nach die-sem, sondern nach einem höheren Verhältniß steigen. Wäre dieSteuer z. B. ein Zehntel, so müßte der Arbeitslohn nicht bloß umein Zehntel, sondern um ein Achtel steigen.
Eine direkte Steuer auf den Arbeitslohn kann, wenn gleich sievielleicht aus der Hand des Arbeiters gezahlt wird, doch selbst nichteigentlich als von ihm vorgeschossen angesehen werden, wenigstensdann nicht, wenn die Nachfrage nach Arbeit und der Durchschnitts-preis der Lebensrnittel nach der Steuer ebenso bleiben, als sie vorderselben waren. In allen solchen Fällen wird nicht nur die Steuer,sondern noch Etwas mehr als die Steuer im Grunde von Demjeni-gen vorgeschossen, der den Arbeiter unmittelbar beschäftigt. Dieschlicßliche Bezahlung derselben fällt bald auf diese, bald aus jenePersonen. Der durch eine solche Steuer erhöhte Lohn für Manu-fakturarbcit wird von dem Manufaktnrherrn vorgeschossen; dieser istaber berechtigt und genöthigt, ihn mit einem Gewinne auf den Preisseiner Waaren zu schlagen. Die schlicßliche Bezahlung dieses er-höhten Lohnes, so wie des Gewinnsteö, den der Manufakturherrnoch überdies daran macht, fällt also auf den Konsumenten. Derdurch eine solche Steuer erhöhte Lohn für Landarbeit wird von demPächter vorgeschossen, und dieser muß, um eine gleiche Anzahl vonArbeitern wie früher zu unterhalten, ein größeres Kapital in dieWirthschaft stecken. Um nun dieses größere Kapital sammt demgewöhnlichen Kapitalgewinnste wieder zurückzuerhalten, muß er einengrößeren Theil von dem Bodenprodukte vdcr, waS auf dasselbe hin-auskommt , den Preis eines größeren Theiles für sich behalten, und