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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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je nach seinen Umständen, über welche der Einnehmer oder derKommissär, den der Intendant ihm beigesellt, Richter ist. InBöhmen wird nach der Aenderung im Finanzshstcmc, die man imJahre 1748 vornahm, von der Industrie der Handwerker eine sehrschwere Steuer erhoben. Sie werden in vier Klassen getheilt. Diehöchste Klasse zahlt hundert Gulden des Jahres (was, den Guldenzu zwciundzwanzig Lind einem halben Pcnny gerechnet, 9 U. 7 sl>.6 ll. ausmacht). Die zweite Klasse ist mit siebzig, die dritte mitfünfzig, die vierte, welche die Dorfhandwcrkcr und die niedrigsteKlasse der städtischen Handwerker in sich begreift, mit fünfundzwan-zig Gulden angesetzt *).

Die Belohnungen der höheren Künstler und Gelehrten stehen,wie ich im ersten Buche zu zeigen gesucht habe, mit dem Erwerbeder Handwerker in einem gewissen Verhältnisse. Eine Steuer aufdiese Belohnungen könnte mithin keine andere Wirkung haben, alsdieselben noch etwas mehr, als die Steuer beträgt, zu erhöhen.Stiegen die Belohnungen nicht in dieser Weise, so würden die höherenKünste und Bcruföarten, da sie mit den übrigen Gewerben nichtmehr im Gleichgewicht wären, so vielfach aufgegeben werden, daßsich dieses Gleichgewicht bald wieder herstellte.

Die Amtscinkünste werden nicht so wie die Einkünfte in Ge-werben und Professionen durch die freie Konkurrenz bestimmt, undhalten daher auch nicht immer das richtige Verhältniß ein, welchessie nach der Natur der Beschäftigung haben müßten. Sie sind viel-leicht in den meisten Ländern höher, als sie der Natur der Beschäf-tigung nach sein sollten: denn die Personen, welche an der Spitzeder Regierung stehen, belohnen gewöhnlich sowohl sich selbst als auchdie unmittelbar unter ihnen Stehenden lieber etwas zu freigebig alszu kärglich. Daher könnten die Amtscinkünste in den meisten Fällensehr gut eine Steuer ertragen. Ueberdies sind die Personen, welchein öffentlichen, zumal in einträglicheren Aemtern stehen, in allenLändern Gegenstände des allgemeinen Neides, und eine Steuer ausihre Einkünfte wird selbst dann, wenn sie etwas höher wäre, als beiallen anderen Einkünften, vom Volke gern gesehen. In England

') ltlömoii-es concernant etc. III. 81.