z. B., wo man annahm, daß die Landtaxe von allen anderen Artendes Einkommens vier Schilling auf das Pfund Sterling fordere,war es ganz im Sinne dcö Volkes, daß man eine wirkliche Steuervon fünf und einem halben Schilling auf das Pfund Sterling vonden Amtsgchältcrn, die hundert Pfund Sterling dcö Jahres über-stiegen, erhob. Nur die Pensionen der jüngeren Zweige der königli-chen Familie, der Sold der Offiziere bei dem Heere und bei derFlotte, und einige wenige andere Besoldungen, die von dem allgemei-nen Neide weniger getroffen werden, waren davon ausgenommen.—Andere direkte Steuern auf den Arbeitslohn giebt cö in Eng-land nicht.
Viertes Hauptstück.
Stemm, welche die Bestimmung haben, auf alle Arten des Einkommens ohneUnterschied zu fallen.
Der Steuern, welche die Bestimmung haben, auf alle Arte» desEinkommens ohne Unterschied zu fallen, sind zwei: die Kopfsteuernund die Steuern auf Konsumtionswaaren. Sie müssen ohne Unter-schied von dem Einkommen bezahlt werden, welches der Steuerpflich-tige gerade hat: von der Rente seines Landes, von dem Gewinneseines Kapitals, oder von dem Lohn seiner Arbeit.
Kopfsteuern.
Kopfsteuern werden, wenn man sie dem Vermögen oder demEinkommen jedes Steuerpflichtigen angemessen machen will, jeden-falls willkürlich. Der Vcrmögcnszustand eines Menschen ändert sichvon Tag zu Tag, und kann ohne eine Untersuchung, die unerträg-licher ist, als alle Steuern, und noch dazu wenigstens alle Jahrewiederholt werden muß, nur mnthmaaßlich angenommen werden.Wie hoch er angesetzt werden soll, hängt daher meistcnthcilS vondem guten oder üblen Willen der Besteuernden ab, und muß durchausWillkürlich und unbestimmt sein.