verbunden werden, die reichlichste, gesündeste, nahrhafteste und stär-kendste Speise abgeben. Nirgends fordert der Anstand, daß einMensch Fleisch esse, während er z. B. an den meisten Orten fordert,daß er ein leinenes Hemd oder ein Paar lederne Schuhe trage.
Konsumtionswaaren, gleichviel ob unentbehrliche Dinge oderLurusgcgenstände, können auf zweierlei Art besteuert werden. Ent-weder kann der Konsument dafür, daß er gewisse Güter gebrauchtoder konsumirt, eine jährliche Summe zahlen, oder die Güter kön-nen, während sie noch in dcir Händen des Kaufmanns sind und ehesie an den Konsumenten gelangen, besteuert werden. DiejenigenKonsumtionswaaren, die lange vorhalten, ehe sie gänzlich aufgezehrtsind, werden am Schicklichsten auf die erste Art besteuert; diejenigenaber, deren Verbrauch entweder ein augenblicklicher oder doch einrascher ist, besteuert man am Besten auf die letztere Art. Die Steuernfür Kutschen und für Silbergeschirr sind Beispiele der ersteren Bc-steuerungsart; die meisten übrigen Accisc- und Zollabgaben sindBeispiele der letzteren.
Eine Kutsche kann, wenn man sie schont, zehn bis zwölf Jahrevorhalten. Sie könnte ein für allemal besteuert werden, bevor sievon dem Verfertign verkauft wird; aber es ist gewiß für den Käufervortheilhafter, wenn er jährlich für die Erlaubniß, eine Kutsche zuhalten, vier Pfund Sterling bezahlt , als wenn er auf einmalvierzig bis achtundvicrzig Pfund, d. h. eine eben so hohe Summe,als er wahrscheinlich an Steuer während der Zeit, wo er die Kutschebenutzte, entrichten würde, an den Verfertign derselben zahlen müßte.Ein Silbergeschirr kann wohl gar mehr als ein Jahrhundert vor-halten. Es ist gewiß für den Konsumenten leichter, jährlich fünfSchilling für jede hundert Unzen Silbergeschirr, also etwa ein Pro-cent vom Werthe, zu entrichten, als diese lange Annuität mit demErtrage von fünfundzwanzig bis dreißig Jahren abzukaufen, wo-durch der Preis des Geschirrs wenigstens um fünfundzwanzig bisdreißig Proccnt erhöht würde. So werden auch die Steuern beiHäusern gewiß viel besser mit einer mäßigen jährlichen Zahlung ab-getragen, als wenn man eine schwere Steuer von gleichem Wertheauf ihre Erbauung oder ihren ersten Verkauf legte.
Der wohlbekannte Vorschlag des Herrn Matthias Decker lief