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aber auch der Mangel an Unterstützung von Seiten der Bank vonEngland Schuld war.
Wenn diese Hilfsquelle erschöpft ist, und es, um Geld aufzu-bringen, nothwendig wird, irgend einen bestimmten Zweig der öffent-lichen Einkünfte zur Schuldabtragung anzuweisen oder zu verpfän-den: so hat die Regierung dies bei verschiedenen Gelegenheiten aufzweierlei Weise gethan. Zuweilen hat sie diese Anweisung oder Ver-pfändung nur auf einen kurzen Zeitabschnitt, auf ein oder ein PaarJahre z. B., zuweilen auf immer gegeben. In dem einen Fallewurde der Fonds für hinlänglich gehalten, innerhalb der festgesetztenZeit Kapital und Zinsen des geborgten Geldes zu bezahlen. Imanderen Falle wurde er nur zur Bezahlung der Zinsen oder einer denZinsen gleichkommenden beständigen Annuität für hinlänglich gehal-ten, und es blieb der Regierung immer freigestellt, diese Annuitätwieder einzulösen, sobald sie das entliehene Kapital zurückzahlte.Wurde Geld auf die erstere Art aufgebracht, so nannte man das:durch Anticipation ausbringen; wurde es aus die letztere aufgebracht,so sagte man, es sei durch Fundirung einer beständigen Rente, oderkurzwcg durch Fundirung aufgebracht worden.
In Großbritannien werden die jährliche Land- und Malztareregelmäßig jedes Jahr vorausgenommen oder anticipirt, und zwarkraft einer Darlchensklauscl, die immer in die Parlamentsakten, wo-durch sie aufgelegt worden, eingerückt wird. Die Bank von England schießt nämlich gewöhnlich für einen Geldzins, der seit der Revolu-tion von acht aus drei Proccnt gefallen ist, die Summen vor, fürwelche jene Taren bewilligt werden, und erhält ihre Bezahlung nachund nach, so wie der Steuerertrag einkommt. Findet sich ein Aus-fall, wie es allemal geschieht, so wird derselbe in den Geldbewilli-gungen des folgenden Jahres gedeckt. So wird also der einzigeansehnliche Zweig der öffentlichen Einkünfte, der noch unvcrpfändetbleibt, regelmäßig früher ausgegeben, als er einkommt. Gleicheinem unvorsichtigen Verschwender, dem der Drang der Noth nichterlaubt, das regelmäßige Eingehen seiner Einkünfte abzuwarten,pflegt der Staat immer von seinen eigenen Faktoren und Agenten zuborgen, und für den Gebrauch seines eigenen Geldes Zinsen zuzahlen.