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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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meine Hypothek, oder der vierte Fonds. Die darauf geborgte Summebetrug 925,176 16. 9 sti. 2l/4 cl.

Im Jahre 1709 wurden alle diese Abgaben (ausgenommen diealle Subsidie der Tonnage und Poundage, welche nun ganz ausdiesem Fonds weggelassen wurde) zu gleichem Zwecke bis zum erstenAugust 1716 verlängert, und hießen die fünfte allgemeine Hypo-thek , oder der fünfte Fonds. Die darauf geborgte Summe betrug922,029 6. 6 8k.

Im Jahre 1710 wurden diese Abgaben wieder bis zum erstenAugust 1720 verlängert, und hießen die sechste allgemeine Hypo-thek, oder der sechste Fonds. Die darauf geborgte Summe betrug1,296,552 6. 9 8k. 11^ cl.

Im Jahre 1711 wurden dieselben Abgaben (die zu dieser Zeitnun schon vier verschiedenen Antieipationen unterworfen waren) miteinigen anderen auf immer fortgesetzt, und zu einem Fonds für dieBezahlung der Zinsen eines von der Südseegesellschast entnommenenKapitals gemacht. Diese hatte nämlich der Regierung zur Bezah-lung laufender Schulden und zur Deckung von Deficits die Summevon 9,177,967 6. 15 8k. 4 cl. vorgeschossen, und dies war diegrößte Anleihe, welche man bis dahin gemacht hatte.

Vor dieser Periode waren die vornehmsten und, so viel ich habeausfindig machen können, die einzigen immerwährenden Steuern,welche man zur Zahlung der Zinsen einer Schuld gemacht hatte,diejenigen, womit die Zinsen des von der Bank und der ostindischenKompagnie vorgeschossenen, so wie des von einer projektirtcn Lände-reienbank erwarteten (wiewohl niemals vorgeschossenen) Geldes ab-getragen werden sollten. Der Bankfonds bestes sich damals auf3,375,027 6. 17 8k. lO'/z ck., wofür an Annuitäten oder Zinsen206,501 6. 13 8k. 5 cl. bezahlt wurden. Der Ostindienfondsbetrug 3,200,000 6., für welche an Annuitäten oder Zinsen160,000 6. bezahlt wurden: denn die Bank bekam sechs, die ost-indische Kompagnie nur fünf Procent Zinsen.

Im Jahre 1715 wurden durch die zwölfte Akte aus dem erstenRegierungöjahre Georgs I. die verschiedenen Steuern, die zur Be-zahlung der Bankannuität verpfändet waren, zusammen mit einigenanderen, welche durch dieselbe Akte gleichfalls immerwährend gemacht