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So viel in Erfahrung gebracht werden konnte, ist dervorgesehene Niveau-Übergang der projectirten Belvoir-Strasse(nördlich des Belvoir-Parkes) über das Geleise der linksufrigenZürichseebahn von der Nordostbahn-Direction beanstandet. —Diese Inhibition ist von dem eidgenössischen Departement gut-geheissen worden. Damit ist die Erstellung der vorgesehenenBelvoirstrasse nach dem ursprünglichen Plane und dieVerwerthungder anstossenden Bau-Parzellen in Präge gestellt, jedenfalls inweitere Ferne gerückt.
Es wird sich wohl nun fragen, ob die Stadt Zürich sichdiesem Beschlüsse ohne Weiteres fügen will, eine andere zweck-dienliche Lösung gefunden werden kann, und wer für allfälligeMehrkosten, Inconvenienzen u. s. w., einzutreten hat.
Landanlave.
Die Auffüllung am See nach der von den Behörden ge-nehmigten Plan-Vorlage wurde während des ganzen Jahres,so weit die Materialzufuhr und die Witterung es erlaubte,weiter geführt. Aus kiesigem Material, aus dem Schanzen-graben und der Sihl, theilweise auch aus der Limmat aufGrund einer Vereinbarung mit der Direction der öffentlichenArbeiten und dem Tit. Stadtrath beschafft, ist der Grenze deszu verwendenden Terrains nach ein Damm aufgeschüttet wordenund die Auffüllung nach rückwärts, dem Lande zu, nacbgefolgt.
Die Feststellung der Grenze der neuen Landanlage nachSüden mit dem Nachbar Herrn Schneeli-Berry, wurde durchobergerichtliche Entscheidung festgesetzt, wobei die Frage derErstellung eines 6 m breiten Weges auf der Südseite desBelvoir-Parkes bis zum eventuellen Landungsplätze der Dampf-schwalben noch einer späteren Erledigung Vorbehalten bleibt.
Laut Bericht des Herrn Ingenieur Bodmer misst die ge-samte aufzufüllende Fläche incl. Strassengebiet (circa 8000 m 2 )26,000 m 2 , welche approximativ 80,000 m 3 Material erfordernwerden. Bis Ende 1892 sind 9000 m 2 aufgefüllt worden undzwar entfallen hievon auf die eigentliche Landanlage 8000 m 2