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Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Rheinkorrektion :
(vom 14. Juli 1862)
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wird diese Bewegung sich7nicht stark fühlbar machen, so daß man immer-hin mit den weniger ausgesehen Theilen beginnen kann.

Es wäre ein Irrthum, zu glauben (sagen ferner die Experten), daßwenn sich der Durchstich unterhalb Monstein nicht bewerkstelligen läßt,man nichts Dauerhaftes und Befriedigendes zu erzielen vermöge. DieseZusichcrung ist unS von den Herren Frais se und Presset mündlichaus's Bestimmteste bestätigt worden.

Ein ganz neuer Umstand spricht noch zu Gunsten dieser Ansicht,nämlich das durch die Tieferlcgung des Rheinbettes unter der Brüke beiKonstanz erlangte Resultat. Man erinnert sich, daß, nachdem diese Brükesammt den Mühlen, welch' leztere das Wasser aufstauchten, abgebranntwaren, unterm 31. August 1857 eine Uebereinkunft getroffen wurde,nach welcher der Neubau den Interessen der Bodensee -Uferstaaten ent-sprechender stattzufinden hatte. Der erste Artikel dieses Vertrages lautetalso:

Um den bisherigen Nachtheilgen Wirkungen der allzu hohen Wasser-stände am Bodensec durch künftige Tieferlegung derselben vorzubeugen,sollen die abgebrannte Rheinmühle sammt Nebenwerken bei Konstanz nicht wieder hergestellt, die noch vorhandenen Ueberreste dieser Mühlwerkeund die dazu gehörigen sogenannten Stauzeilen im Rhein beseitigt undüberhaupt die Herstellung ähnlicher Wasserbauwerke für die Zukunft nichtmehr gestattet werden."

Die in 25,000 Gulden bestehende Entschädigung wurde folgender-

maßen vertheilt:

Baden . .

Schweiz . .

Oesterreich .

WürttembergBayern . .

7,000 l

7,800

7,200

1,500

1,500

25,000 fl.

Diese Uebereinkunft ist von der Schweiz am 22. März 1858 rati-fizirt worden. Die Regierung des Großherzogthums Baden legte dann