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wird. ihnen stehen zwey Bürgermeister vor.Der große Rarh wählt selbst igo seiner Mit-glieder, die andern 7 » Mitglieder werden vonden 65 Zünften des Cantons gewäklt. Diein >Z Zünfte getheilte Stadt Zürich für ihrenTheil aber ernennt dazu rk. So wie die Haupt-stadt in der Verfassung des Cantons begün-stigt wurde, so ist sie es auch beyden Staats-ausgaben. Bon den unmittelbar von den Zünf-ten gewählten Mitgliedern, muß alle zweyJahre ein Drittheil austreten, doch ist derAustretende immer wieder wählbar.
Der CleruS des Cantons ist in 6 Capi-tel getheilt, von denen jedes seinen Dechanthat. Jeden Herbst versammelt sich eine Sy-node unter der Leitung des großen und kleinenKirchenrathes. Bey der Erledigung einerPfarrewählt der kleine Rath des Cantons unter 4kompetenten, welche ihm von beyden Kir-chenräthen vorgeschlagen werden, einen Nach-folger aus.