Band 
Zweyter Theil.
Seite
131
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große Rath hat sich das Recht angeeignet, r 4Candidaten zu wählen, die er sich anreihet.Nicht genug, er wählt noch ir Mitgliederaus der Candidatenstste, welche ihm eine aus2 Mitgliedern des kleinen und 6 des großenRathes bestehende Commission vorlegt. Istdieß nicht wieder eine indirekte Wahl? Aberzum Überfluß haben die Gesetzgeber noch einwirksameres Mittel gefunden, um jede Na-tionalrepräsentation zn vernichten: wenn allediele Crneunungen vor sich gegangen sind, soconstituirt sich erst noch eine Wahlversamm-lung ^welcher die Constiruiion das Recht zu-gesteht, aus eigener Machtvollkommenheit ZrMitglieder des großen Rathes zu ernennen;und diese Versammlung besteht aus dem klei-nen Rathe, aus 9 Mitgliedern des großenRathes und aus 16 der vorzüglichsten Grund-eigenthüiner.

Die Mitglieder des großen Rathes blei-ben 8 Jahre, und jene des kleinen Rathes9 Jahre ohne Unterbrechung; so zwar, daßsehr selten Wahlen Statt finden. Die Muni-cipalverwaltung ist indessen gut; jede Ge-meinde hat einen Gemeinderath, der aus einemAmtniaun und mindestens 4 Gemeinderäthen