Die Verlobung Klaus Heinrichs mit Jmma Spoel-mann ward gebilligt und anerkannt von Samuel Spoel-mann, vom Hause Grimmburg. Zugleich mit der Ver-öffentlichung des Verlöbnisses im „Staatsanzeiger" würdedie Erhebung der Braut zur Gräfin verkündet werden, —unter einem Phantasienamen von romanhaftem Adels-klang, ähnlich dem, welchen Klaus Heinrich auf seinerStudienreise in den schönen Ländern des Südens geführthatte; und am Tage ihrer Hochzeit war die Gemahlindes Prinzen-Thronfolgers mit der Würde einer Fürstin zubekleiden. Die beiden Standeserhöhungen waren frei vonStempelsteuer, die viertausendachthundert Mark betragenhaben würde, zu vollziehen. Nur vorläufig und zurGewöhnung der Welt sollte die Ehe zur Linken geschlossenwerden; denn an dem Tage, an welchem sich zeigen würde,daß sie mit Nachkommenschaft gesegnet sein sollte, würdeAlbrecht II. , mit Rücksicht auf die unvergleichlichen Um-stände, die morganatische Gemahlin seines Bruders fürebenbürtig erklären und ihr den Rang einer Prinzessindes Großherzoglichen Hauses mit dem Titel KöniglicheHoheit verleihen. Das neue Mitglied des Herrscherhauseswürde auf jede Apanage verzichten. Was das höfischeZeremoniale betraf, so war zum Feste der linkshändigenVermählung nur eine Sprechcour, zur Feier der Eben-bürtigkeitserklärung jedoch jene höchste und vollkommensteHuldigungsform, die Defiliercour vorgesehen. SamuelSpoelmann aber, von seiner Seite, bewilligte dem Staateine Anleihe von dreihundertundfünfzig Millionen Mark— und zwar unter Bedingungen so väterlicher Art, daßdieses Darlehen fast alle Merkmale einer Schenkung trug.
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