Band 
[Supplementum. Volumina XIII et XIV.]
Seite
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De Locatione & Emphytevfi.

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l u [Mosten in der dritten Inflantia aufgelaufen, mit Einbringung der Gefall belangen thut, sollfmicben ioz.fi. und an versehenen Zinsen er deren einige Fahriäßgkeit nicht erzeigen, vor-alsbald erlegen und hinführo die 100. nehmen oder erweisen, und da ihme Admodiatorif arc k Silber mit s. Marck Silber jährlichen über allen angewendeten Fleiss auf feine Kosten,ffffsen soll, zu welchem Ende auch mehrge- solches durch Krieges-Gefahr, Hagel Ungcmit-,mein Gegentheil soviel erhalten und zuwege ter oder Mifiwachs einzubringen nicht möglichflacht, daß die Execution angedeuter Urtheil wäre , und solches mit guten glaubwürdigen Ge-des Raths zu StraßbiiYV committiret und zeugnifs jederzeit beweisen und verificiren würde %“fragen, von ihnen auch offterwehnten mei- soll ihm solcher erlittene Schaden und Abgangf n Gegentheil in die um solches Geld verschrie- , nach billigen Abschlag an Admodiation - Summa^ püter zu immittiren und einzusetzen, allbereit nachgelassn und abgezogen werden. Zum (z.)“'fehlich gegebn worden; weil es aber mein des fall Er Admodiator in währender ferner Admodia,°mmenthurs Vermögen , für diesesmabl eine so tion bey des Hauses Gütern, wo es die NothdurfftSumme Geldes zu erlegen, nicht gewesen, erfodert, und soviel jährlich geschehen kan, Re-2 "? ab ** summum periculum in mora, also zu Ver- novationes auf mein und meiner Nachkommendench Ut> ^ grollen mercklicben unwiederbringli- Kosten füvnehmen. Zum (4..) soll ihm Admodia-c , en Schadens und Nachtheil, so defen Ritterli- tori das Brenn-Holtz, soviel er im Hause Dor-, nfirtpräens- Haufe daraus entspringen, wenn lifeheim zur Nothdurfft vonnöthen haben wird,Jlsben b e ß e oMj- au ß solche Maaß andern ein- aus selbigen Hauses TVäldern ge gönnet seyn, aber1 distrahirt , verkauft, und also dem Or - daraus nichts zu verkaufen Macht haben. _

£ g a Mz und gar entzogen würden, hab ich der Demnach und über alte hicbevor geschrie-' lf?u ent hur und mit Beystand der Hoch -- und bene Articul Bered- und Bedingungen gemeldter

' n ss' Würdigen, Edlen und Gestrengen Herrn Jahr-Gefallen und beschlofener Admodiation hat

haffs S, J°h. Ordens Prior Dacu mit dem Ehren- mir bemeldter Admodiator die vorgesetzten 6.dan X- dahin gehandelt, und ihn erbeten, Jahr über jährlichen zu geben und zu liefern ver-£ d J r °bangedruckete Summa Geldes der zzjf.fi- {prochen 1000. fl. zu if .Batzen, oder So. Creti-zu bezahlen aufs sich genommen , hin- her gerechnet, guter. genehmer Straßburgert 3 e fi..die hiebevor hoch und wohl ermeldte Her- Müntz, dieweil aber Er N. K. der Admo tator,v ; Jßntlkh neben mir, ihme N. N. vermöge auf wie im Eingang dieser Admodiations-Vergleicbung'? lc “teten Abschiedes versprochen und zugesaget, gemeldet worden , allbereit von meinen und der1 entstehenden Provincial Capitul fernere Commenda wegen zu zahlen auf fleh genommen

l . .dfftigere Versicherung und Consens auszu- die Summa der 22jf. fi. 6. Batzen, auch nicht>' rin gen, hierauf dem Ehrenhaften N.N. Bürgern weniger zu dem Kirchen-Bau zu St, Job. Dorliss-

i- zu Straßburg , allen seinen Erben und Nachkam- heim mir auf die iooo.fi. vorgestrecket, zu aemee alle und jede jährliche 'Gefall und Einkorn- ich ihme in seiner Rechnung auf den i.May i6\j.

Jfien des mebrgedachten Hauses Dorlißheim , sie übergeben , auch 214.fi. 10. Batzen bekäntlicbvf am Geld, Frucht oder Wein, nach Vtrmög, schuldig verbleibe, also hiermit ausdrücklich ab -

Inhalt und Ausweisung der Coüigenden , samt geredt, zugesaget, und versprochen worden, dass' °sten Pertinentien und Zuhörungen, nichts davon er von dato an zurechnen und von Jahr zu Jahr,

tä (auferhalb der z. Fuder jährliches T-Vsin- Zinses so viel die Admodiatians ■ Zahlung ertragen mag,

I zu obernheim fallend, welche ihm der Herr Com- ß c h feines dargeliehenen Geldes und Ausstandes,

r •»enthur vorbehalten ,) ausgenommen , insamt auch dabero ‘erwachsenden gebührlichen Zinsen

cf> an j tzo abgebrannten Hause 6. Jahr lang die zuförderft habhaft und bezahlet machen solle,

si »ächßen nacheinander, auf den May des kMnff- ich ihme auch so lange und viel , biss er völlig

i tl pn 1618. anfabend, und wieder gemeldten bezahlet, mit keiner Auflage oder Foderung an

& -Tag , wenn man zehlen wird 1624 .sich Geld beschweren oder zumnthen, Fug noch Macht

d S e en <J. allermafen und gestalt, wie dieselbe Pun- haben fall, noch will. Da aber ermeldter Ent-l -s[ niic h articulatim folgen thun , admodirt, lehner admodiator oder seine Erben an der Bezab -

Ü Adnl |S e “ u »d verliehen habe. Zum (1.) soll er lutl Z ßch säumig erzeigen würden , so falte ich

Besta/l^ itzmahlen fälligen fViederzinß und oder meine nachkommende Commendatores gut

ZtnstoZ' Inhalt der Colligenda , Pfennig, Bug und Macht haben » solche Admodiation nicht

lK e L ’ Achtund IVein (auferhalb der ?. Fuder allein wiederum zu wieder rufen , caffiren, und

t Herr rP ln ^ zu Obernheim fallend, welche der zu unsern Händen zu nehmen, sondern auch um an

IV(i n ( ss rn enthur zu Straßburg feinen jährlichen a ^ en des Entlehners oder fiiner Es cn aa un*'» soflr"? und die retardhte 'Extantzen abrieb- Gütern um allen Ausstand ßf K f” undf “n/rl Jährlichen alles Fleiffessonder einige Klage, den ' f° darauf ergangen, bis zu gantzachet

i fien ? Äe . mdt! nnd meiner Nachkommenden Ko- Bezahlung zu erholen. Dessen allen zu wahret

z urichT d Empfabung der Quittungen ab- Urkmd ist solche Vergebung und Admodiationd mb n £ buldi Z $ n ' /ÜM und außer doppelt verfertiget, und zu Bekräftigung mit

■ keiner Auszahlung ohne meinen

«cd, Handschrift und Siegel abrichten, zurr(j) auf den Fall Durcbzug , und Kriege* -

das doch der Allmächtige verhüten mue,

ß c p zutvage« oder begeben würden, erInnern Fleiss nichts erwinden, und das Haus <>Johann , und so viel darinnen , und wieder -bauet werden möchte , so viel möglichen, aoau ff meine Kosten , beschützen helfen, was fanjteVol. XIII.

meinem angebohrnen und Ritterlichen Ring-Pit -schdfft, wie auch er Admodiator solches zu Enddieses aufgedruckt, und von beyden Theilen miteigenen Händen unterschrieben worden. Gege-ben Strafe bürg , d. 7, Jan. Anno l6i8-

§. XXXIV. Formulam illam quod at*tinet, occasio, qua ad illum contractum in-ductus debitor, ipsam contractus substantiamnon ingreditur, cum similis occasio loca-P % tioni