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Ueber das technische Schul- und Vereinswesen Frankreichs / von Wilhelm von Nördling
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bauten, indem diese nicht mehr ausschliesslich aus dem Ertrage derStrassenmauthen und sonstigen Localabgaben bestritten werden,sondern auch direkte Beiträge aus dem Staatsschätze (tresor royal)erhalten. Unter der Verwaltung Colberts, des Ministers Ludwigs XIV.,trägt der betreffende Voranschlag bereits den Namen: Etat du roides ponts et chaussees (des Königs Strassen- und Brücken-Haushalt);von 1683 an sind diese Voranschläge noch vorhanden und befindensich in der Bibliothek der Ecole des Ponts-et-chaussees . Vom Jahre 1668an begegnet man Hofdecreten (arrets du conseil), welche königlicheIngenieure (.Ingenieurs du roi, Ingenieurs ordinaires de Sa Majeste)ernennen, wobei wir einfliessen lassen wollen, dass die BenennungIngenieur, ganz wie die englische engineer, von dem französischenWorte engin (Maschine) abzuleiten ist, worüber die mittelalterlicheSchreibweise engignour, engeigneur, im Gegenhalte zu dem küchen-lateinischen ingeniator, kaum einen Zweifel lässt. Von 1712 ab habensich die königlichen Ingenieure ihren Staatsgeschäften ausschliesslich zuwidmen, und im Jahre 1716 (unter der nach dem Tode Ludwigs XIV.eingetretenen Regentschaft) wird das Corps des ponts et chausseeshierarchisch organisirt; ein Markgraf von Beringhen ist der ersteDirecteur general des ponts et chaussees de France, und ihm sindein General-Inspector, ein Erster Ingenieur-Architekt, 3 Inspectorenund 21 Ingenieure, wovon einer in dem Hauptorte jeder Generalität(generalite , dem damaligen politischen Bezirke), unterstellt. Ein Hof-decret von 1747 betraut Perronet, den damaligen Ingenieur derGeneralität Alengon, mit der Aufgabe, Candidaten zu diesen Dienst-stellen heranzubilden, woraus sich factisch die Begründung der Ecoledes Ponts-et-chaussees ergab.. Aus demselben Jahre 1747 stammen dieAnfänge des Conseil general des Ponts-et-chaussees (des noch heutebestehenden Ober-Baucollegiums) in Folge wöchentlichen Zusammen-trittes der in Paris bediensteten Ingenieure, , worüber jedoch erstvon 1773 an Sitzungsprotokolle geführt wurden. Die bekanntestenIngenieurs-Namen aus jener Zeit sind: Regemorte, de Cessart,Tresaguet, Gauthey, Lamblardie, Bremontier und der be-reits erwähnte Perronet. Diese Organisation muss befriedigendeResultate geliefert haben, denn ein Hofdecret vom 4. Juli 1780 ver-fügt : dass von nun an auch die auf Kosten der Städte und Gemein-wesen (communatites), sowie die mittelst Privatbeiträgen auszuführen-den Bauten, als Pfarrhöfe, Gefängnisse, Justizgebäude, Kasernen,Dämme, Canäle u. s. w. von dem Ingenieur der betreffenden Gene-ralität zu projectiren und von der Asseniblee des ponts et chaussees zugenehmigen seien.