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Es soll nicht verschwiegen werden, dass die bisher skizzirtenOrganisationen nur auf ungefähr drei Viertel des damaligen Frankreichwenigstens in vollem Masse Anwendung fanden, weil einige derentfernteren Provinzen (fays d’etats genannt), wie namentlichLanguedoc und Bretagne, sich bekanntlich bis zur grossen Revo-lution ihre ständische Verfassung und bis auf einen gewissen Gradihre Selbstverwaltung gewahrt hatten. Nach Ausbruch der Revolution,welche Alles und Jedes in Frage stellte und die Welt gerne vonGrund aus neu geschaffen hätte, war es unausbleiblich, dass imSchosse der National-Versammlung auch die Organisation der Staats-bauten zur Sprache kam und zwischen der Centralisirung und derLocalverwaltung derselben die Wahl getroffen werden musste. UeberAntrag Mirabeau’s fiel die Entscheidung in der Sitzung vom 4. No-vember 1790 zu Gunsten der allgemeinen C entralisation. Ein Gesetzvom 18. August 1791 reorganisirte das Ingenieurc.orps mit acht General-Inspectoren, einem Ingenieur en chef in jedem der neugeschaffenenDepartements und einer dem Bedarf entsprechenden Zahl von Ingenieursoi-dinaires. Diese Organisation wurde durch ein Decret Napoleon’svom 25. Aug. 1804 mit der Bestimmung, dass die Zöglinge derEcole des Ponts-et-chaussees von nun an der neugegriindeten Ecolepolytechniqjie zu entnehmen seien, in der Weise vervollständigt, wiesie im Wesentlichen noch heute besteht.
Die Verwaltung der französischen Staatsbauten — administrationdes Fonts-et-chaussees — ist also einer der wenigen, vielleicht dereinzige Verwaltungszweig, welcher sich seit zwei Jahrhunderten stetigentwickelt, welcher sogar unter Wahrung seines historischen Namensalle Stürme der Zeit unversehrt überdauert hat.
Die eben erwähnte polytechnische Schule wurde durchDecret des National-Convents von 1794 beschlossen und sollte nachder ursprünglichen Absicht die Strassen- und Brückenschule, dieseit 1748 bestehende Militär-Genieschule, die 1756 gegründete Artillerie-schule und die von 1780 datirende Bergwerksschule in sich vereinigen.Ihren Namen erhielt sie durch Decret vom 1. September 1795 undihre Organisation durch Lamblardie, Director der Strassen- undBrückenschule, Monge, Lehrer an der Militär-Genieschule, undFourcroy, den Chemiker.
Unter den Schöpfungen der Revolutionsperiode verdient hierauch noch Erwähnung das laut Decret des Directoriums vom22. August 1795 durch Vereinigung der damals bestehenden Akademieengeschaffene Institut de France. Dasselbe zerfällt dermalen in fünf, je auszahlreichen Sectionen bestehende Classen (Akademieen), und zwar: