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Ueber das technische Schul- und Vereinswesen Frankreichs / von Wilhelm von Nördling
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aber nur eine Frage der Zeit zu sein scheint. Der Zweck der erstenSection ist die Hebung des Geistes der Collegialität und des prak-tischen und administrativen Fachwissens ihrer Theilhaber. Die zweiteSection besitzt einen Hilfsfond, aus welchem bei dem Ableben einesMitgliedes dessen Witwe eine Unterstützung von 200 Fr. und jedemunmündigen Kinde eine solche von 100 Fr. ein- für allemal ausbe-zahlt wird.

Ende 1877 gehörten der I. Section 264, der II. 717, beidenSectionen zugleich 137, dem Verein im Ganzen also 1118 Mitglieder an.

Der Jahresbeitrag für die I. Section beträgt 15, beziehungs-weise 10 Fr., je nachdem das Mitglied in Paris oder in der Provinzwohnt. Für die II. Section wird ein jährlicher Beitrag von 4 oder6 Fr., ferner ein Aufnahmsgeld von 2 bis 30 Fr. entrichtet, je nachdem Alter und dem Familienstande des Betreffenden.

Als ordentliche Mitglieder des Vereines werden nur Beamteaufgenommen, welche bei dem Personal der Strassen- und Brücken-Bauführer oder der Bergaufseher in Activität oder a. D. stehen. DieStatuten kennen aber ausserdem auch freie (membrcs libres) undEhrenmitglieder.

Zwei Wochenabende sind zu geselligen Besprechungen, eventuellzu fachlichen Conferenzen im Vereinslocale, wo sich auch eineBibliothek befindet, bestimmt.

Im Jahre 1877 haben die Gesammt-Einnahmen beider Sectionenrund 7600 Fr. und die gewährten Unterstützungen 2545 Fr. betragen.

Die Vereinspublicationen bestehen 1. aus einem monatlichenBülletin, welches die Sitzungsprotokolle des 18-gliedrigen Ausschussesund der General-Versammlungen, sowie alle vom Minister in An-gelegenheiten des Conducteur- und Bergaufseher-Personals getroffenenVerfügungen, endlich auch einschlägige legislative und administrativeDocumente enthält; 2. in einem jährlich 10 Tafeln grossen Formatssammt dazugehörigem Texte enthaltendenPortefeuille (Paris, La-croix), betreffend Bau-Ausführungen und andere Fachgegenstände.

VIII.

Die ,,Eeole centrale des Arts et manufaetures

(Centralschule für Civil-Ingenieurwesen)

und der Verein ihrer früheren Schüler.

a) Die Centralschule für Civil-Ingenieurwesen.

Diese, am 3. November 1829 von Herrn Lavallee als Privat-institut eröffnete Schule ist durch Gesetz vom 19. Juni 1857 in den