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XIII.
Das französische Hoehbauwesen und der Architekten-
Centralverein.
* a) Die französischen Hochbauschulen.
Wir sind oben, zu Beginn des XVII. Jahrhunderts einemgenieur-architecte' 1 begegnet und auch heutzutage taucht diese Be-zeichnung wieder auf. Man darf sich aber durch diesen Schein nichttäuschen lassen: seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestand inFrankreich keinerlei Gemeinschaft zwischen Architekten und Inge-nieuren; sowohl in der Schule, als in der Praxis war die Trennungeine vollständige. Wie alle menschlichen Zustände hatte die Trennungihre guten und schlimmen Folgen, ihre Licht- und Schattenseiten.Als günstige Wirkung dürfte zu verzeichnen sein, dass in Frankreichfrühzeitig der wirthschaftliche Gegensatz zum Durchbruch kam, derzwischen Architekten und Ingenieuren bestehen muss, sofern dieersteren, als Priester der bildenden Kunst, sich um Rentabilitäts-^ rechnungen nicht zu kümmern haben, während im Gegentheil für
letztere ästhetische Rücksichten nicht ausschlaggebend sein dürfen.Andererseits waren aber die französischen Architekten viel zu wenigmathematisch geschult, zu wenig Constructeurs, um nicht manchmalden Vorwurf des Empirismus’, der damit verbundenen Kostspieligkeit,sowie der Unzuverlässigkeit ihrer Voranschläge zu verdienen. DieEcole des beaux-arts insbesondere hatte früher eine fast ausschliesslichkünstlerische, decorative Richtung. Seit bald zwei Decennien wurdezwar ihr Lehrplan vervollständigt, und auch im Jahre 1865 durchPrivat-Initiative in Paris, boulevard du Moniparnasse ij6, eine zweite,mehr industrielle Ecole speciale d’architecture gegründet. Aber beider zunehmenden Wichtigkeit der Eisen-Constructionen und der davonunzertrennlichen Stabilitätsrechnungen, der Heizungs- und Lüftungs-fragen, der hydraulischen und mechanischen Einrichtungen im modernen^ Hochbau geschah es nichtsdestoweniger, dass manche französische Civil-
Ingenieure, insbesondere Zöglinge der Ecole centrale, sich mit Erfolg demGebiete des Hochbaues zugewendet haben. In dieser Beziehung findet sichauch indem Bulletin (1879 — 80) des Architekten-Vereins, mit dem wiruns sofort beschäftigen werden, ein bezeichnendes Document, nämlicheine von den Architekten in der Provinz verfasste und von demhauptstädtischen Central-Vereine am 13. Februar 1880 an den Staats-k bauten-Minister geleitete Eingabe, worin unter Betonung der Erwerb-
steuer (patente), welche die Architekten zu zahlen haben, und unter