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mission supericure des bäiiments civils et p. n.) zur Seite, bestehendaus den verschiedenen Ministern und deren Unterstaats-Secretären,dem Vice-Präsidenten des Staatsraths, dem Seinepräfecten, 5 Senatoren,4 Deputirten, 4 Mitgliedern des Instituts, 2 General-Inspectoren desPonts-et-chaussees, 4 eigenen General-Inspectoren des Bätiments civilsund etlichen andern höheren Beamten.
Zur fachtechnischen Berathung der einschlägigen Hochbaufragenbesitzt der Bautenminister ferner — sozusagen symmetrisch mit demConseil general des Ponts-et-chaussees und jenem des Mines — ein drittestechnisches Collegium, genannt Conseil general des Bätiments civils.Dieser Hochbaurath, in welchem der Minister den Vorsitz führt,besteht aus 4 ständigen Mitgliedern, den soeben erwähnten 4 Inspec-teurs generaux des Bätiments civils, welche meist dem Institut entnommensind, ferner aus 4 periodisch ernannten Architekten und 4 Auditorenund Secretären.
Die Durchführung der Bauten und die factische Ueberwachungder vom Bautenminister abhängenden Gebäude ist unter 30 bis 40(wenn wir nicht irren, auch noch anderweitig beschäftigte) Architektenvertheilt, zum Theil mit weitbekannten Namen, wie Garnier’s für dasOpernhaus, Lefuel’s für das Louvre und die Tuilerien u. s. w.
Weder die vom Staatsbauten-Ministerium, noch von den anderenMinisterien verwendeten zahlreichen Architekten bilden ein consti-tuirtes Corps, nach Art der staatlichen Ingenieurcorps.
c) „Societe centrale des architectes.“
Der Architekten - Central-Verein wurde 1843 gegründet unddurch Decret vom 4. August 1865 als gemeinnützig anerkannt. Erhat seinen Sitz in Paris, quai de l’horlage 23, und besteht aus früherenZöglingen der verschiedensten Schulen, vorwiegend jedoch der hcoledes beaux-aris.
Nach Art. 1 der am 20. November 1867 vom Staatsrath ge-nehmigten Statuten ist sein Zweck: die Bildung eines Mittelpunktesfür französische und fremde Architekten; die Unterstützung seinerhilfsbedürftigen Mitglieder; die Behandlung von künstlerischen, prak-tischen, administrativen und juridischen Fragen, betreffend den Hoch-bau; die Verbindung mit anderen Vereinen, Gelehrten und Praktikern,im Interesse der Kunst, Wissenschaft und Industrie; die Gewährungvon Auszeichnungen an Personen, die sich um die Kunst .oder dieArchitekten-..Profession“ verdient gemacht. — Die Vereinsprospecteerwähnen ausserdem auch noch eine auf die Vereinsmitglieder auszu-übende Disciplin.